Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

- S.80

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In seiner Stellungnahme wurde seitens des Amtes für Straßenbetrieb
ein Versehen durch Berücksichtigung einer falschen Frist eingestanden
und schriftlich belegt. Weiters werde versucht, künftig der Skontogestion ein vermehrtes Augenmerk zu widmen.
!

Von der Kontrollabteilung ausgehoben wurden zwei Auszahlungsanordnungen der Berufsfeuerwehr betreffend die Bezahlung von Ersatzteilen für ein Mannschaftstransportfahrzeug. Vom skontierten Gesamtrechnungsbetrag in Höhe von brutto € 157,60 wurde eine Gutschrift im
Ausmaß von brutto € 30,66 (einer der insgesamt sechs Artikel wurde
betraglich storniert) in Abzug gebracht. Zur effektiven Auszahlung gelangte daher ein Betrag in Höhe von brutto € 126,94. Eine von der Kontrollabteilung durchgeführte Abstimmung der Auszahlung mit den Daten
der städtischen Buchhaltung zeigte, dass neben diesem Betrag zusätzlich der ursprüngliche skontierte Gesamtbetrag im Ausmaß von brutto
€ 157,60 zur Anweisung gelangt ist und somit eine Doppelzahlung
stattgefunden hatte. Nach Kontaktaufnahme mit der Verwaltung der
Berufsfeuerwehr wurde der beanstandete Sachverhalt bestätigt und auf
ein offensichtliches Versehen zurückgeführt. Mit dem Lieferanten wurde umgehend Kontakt aufgenommen. Der Umstand der Doppelzahlung
war diesem schon aus eigenen Recherchen bekannt und so sagte dieser bereits mit Schreiben vom 14.05.2012 (bei der Berufsfeuerwehr
eingelangt am 18.05.2012 und daher zeitliche Überschneidung mit der
Prüfung der Kontrollabteilung) brieflich eine Refundierung des zu viel
überwiesenen Betrages zu. Im Anhörungsverfahren wurde von der Berufsfeuerwehr nochmals das Zustandekommen der Doppelzahlung
erklärt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass von der Berufsfeuerwehrverwaltung bereits vor der gegenständlichen Beanstandung
der Kontrollabteilung zur Vermeidung allfälliger Doppelzahlungen ein
Kontrollmechanismus eingeführt worden wäre.
"

Anlässlich der Begleichung einer an die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat Wirtschaft und Tourismus gerichteten
Rechnung für Ausbesserungsarbeiten wegen Graffiti in der Innsbrucker
Innenstadt über einen Betrag in Höhe von brutto € 984,30 bemängelte
die Kontrollabteilung, dass die 3 %ige Skontoabzugsmöglichkeit nicht
beansprucht worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten jedenfalls auszunutzen. Die betroffene Dienststelle informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass es
sich dabei um ein Versehen gehandelt habe und der Empfehlung der
Kontrollabteilung künftig selbstverständlich nachgekommen werden
würde.
#

Die Verbuchung einer Zahlung für die Anfertigung von in Summe sechs
Doppelbart- und Zylinderschlüssel erfolgte irrtümlicherweise auf die
Vp. 1/162010-456000 Berufsfeuerwehr – Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel anstelle der u. a. dafür vorgesehenen Voranschlagspost
für geringwertige Wirtschaftsgüter (1/162010-400000).
Das zuständige Amt der Berufsfeuerwehr teilte in seiner Stellungnahme
mit, einer korrekten Kontierung künftig gesteigerte Aufmerksamkeit zu
widmen und ggf. Rücksprache mit dem Referat für Buchhaltung zu halten.

Zl. KA-06018/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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