Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf

- S.16

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- 16 -

Anlehnung an die Bestimmungen der
Tiroler Gemeindewahlordnung
(TGWO) aus.
2.

3.

Die Innsbrucker Wahlordnung sowie
das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 wird im Hinblick auf
die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters überarbeitet.
Hinsichtlich dieser Bearbeitung wird
der Magistratsdirektor beauftragt, zumindest nachfolgend angeführte
Punkte in das Stadtrecht einzuarbeiten und bis 30.11.2010 dem Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss vorzulegen. Weiters hat der
Obmann des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses die
Vertreter der nicht im Stadtsenat vertretenen Fraktionen zu den Beratungen im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss einzuladen.
Die Beratungsergebnisse des Rechts, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses sind im Dezember 2010
dem Gemeinderat vorzulegen.

Folgende Punkte sollen zumindest in
einen Novellierungsvorschlag für das
Stadtrecht aufgenommen werden bzw. in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
konkretisiert werden:
a)

Die Abwahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters in Anlehnung an vergleichbare Regelungen in anderen
Stadtrechten.

b)

Die Beschlussfassung der Ressortverteilung im Gemeinderat: Sowohl
die Übertragung als auch der Entzug
einer Ressortführung sind vom Gemeinderat über Vorschlag des Stadtsenates zu beschließen.

c)

Enqueterecht: Der Gemeinderat kann
auf Antrag eines Drittels der Gemeinderäte die Abhaltung einer Enquete
zum Thema des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde beschließen.

d)

Die Einführung einer "Aktuellen
Stunde" wie im Tiroler Landtag.

e)

Die Einführung von schriftlichen
Anfragebeantwortungen.

GR-Sitzung 14.10.2010

f)

Klubregelung: Gesetzliche Verankerung der Klubs (Ansprüche auf infrastrukturelle Ausstattung der Klubs
werden in der Geschäftsordnung für
den Gemeinderat geregelt.

g)

Stadtsenat: Gesetzliche Verankerung
des Erweiterten Stadtsenates. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann die Bürgermeisterin/der
Bürgermeister die Gemeinderatsparteien, die nicht im Stadtsenat vertreten sind, einladen, je ein Mitglied aus
ihrer Mitte zur Teilnahme an der
Stadtsenatssitzung, in der diese Angelegenheit behandelt wird, mit beratender Stimme, aber ohne Antragsund Stimmrecht, zu entsenden.

h)

Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung:
Eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung ist durchzuführen, wenn dies
2000 Wahlberechtigte verlangen.

4.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat: Hinsichtlich der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist grundsätzlich eine Vereinfachung der Sitzungsgestaltung und der Tagesordnung umzusetzen (zum Beispiel: das
war auch schon Thema in dem vorliegenden Entwurf, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen Geschäftsund allgemeine Sitzung des Gemeinderates gibt, dass die Anfragebeantwortungen schriftlich ergehen, dass
die infrastrukturelle Ausstattung der
Klubs gegeben ist, etc.)

Das heißt, dass man die Antrags- und
Fragemöglichkeiten durchaus verbessert.
Mag.a Oppitz-Plörer, Schuster,
Mag.a Mayr, Kaufmann, LadurnerKeuschnigg, Haller, Abenthum,
Dr.in Moser, Eberharter und Mag. Krackl,
alle e. h.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck", TSB, GRÜNE, RUDI, Liberales
Innsbruck und FPÖ; 26 Stimmen):
Dem von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer
eingebrachten dringenden Antrag wurde
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.