Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.9
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32.
III 11634/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RO - B2, Rossau, Bereiche
Langer Weg, Trientlgasse und
Grabenweg, Trientlgasse, JosefMayr-Nusser-Weg (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM B11, Nr. AM - B16 und Nr. AM B17), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RO - B2, Rossau, Bereiche Langer Weg, Trientlgasse und Grabenweg, Trientlgasse, Josef-Mayr-NusserWeg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B11, Nr. AM - B16 und Nr. AM B17), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
Nr. 80/jk), gemäß § 36 TROG 2011, wird
beschlossen.
34.
Erlassung einer Bausperre im
Bereich Hans-Maier-Straße Nr. 3,
Gp. 337/2, KG Mühlau, gemäß
§ 72 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
GR Praxmarer; 2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
15.12.2011:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Hans-Maier-Straße Nr. 3, Gp. 337/2, KG
Mühlau, gemäß § 72 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
35.
Einbringung von dringenden Anträgen
35.1
I-OEF 193/2011
Innsbrucker Energieentwicklungsplan (IEP), Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für Innsbruck und den Großraum unter dem Titel "Innsbruck mobil
21" (GRin Dr.in Waibel)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Angesichts der Tatsache,
-
dass neben Raumwärme und Kühlung sowie Stromverbrauch auch der
Motorisierte Individualverkehr (MIV)
ein wesentlicher Verbraucher von
fossiler Energie und damit Verursacher von Treibhausgasemissionen ist;
-
dass darüber hinaus neben Hausbrand und Industrie auch der Motorisierte Individualverkehr (MIV) ein
Verursacher von Feinstaub und NOx
ist;
-
dass mit dem Innsbrucker Energieentwicklungsplan (IEP) Energieeinsparung, Energieeffizienz, Umstieg
auf erneuerbare Energieträger und
damit verbunden Reduktion der Feinstaub- und Treibhausgasbelastung
aus der Raumwärmeerzeugung bereits "auf dem politischen Weg" ist;
III 11750/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F6, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 12
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jk), gemäß
§ 36 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, RUDI, FPÖ, TSB; 6 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
15.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA - F6, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße Nr. 12 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
GR-Sitzung 15.12.2011
III 11751/2011