Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.27

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bens durchzuführende schriftliche Fertigstellungsanzeige an die Behörde wurde gemäß Geschäftsführung der AAG durchgeführt.
5.5 Generalunternehmervereinbarung (GU-Vertrag)
Angebotsabgabe
und -prüfung

Die Angebotsfrist für die GU-Ausschreibung der ehemals geplanten
mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlage
endete
am
28.09.2004. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 5 Bieter(gruppen) ihre Angebote gelegt. Die Angebotsprüfung erfolgte am 17.11.2004. Die Bewertung der Angebote basierte auf Faktoren wie Preis, Betriebskosten,
Funktionalität und Errichtungsdauer.

Beauftragung

Mit Umlaufbeschluss vom 23.11.2004 beauftragten die Gesellschafter
der AAG den Geschäftsführer, der aus der Generalunternehmer-Ausschreibung zur Planung und Errichtung einer mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlage als Bestbieter hervorgegangenen Arbeitsgemeinschaft dreier Unternehmen den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme gemäß Generalunternehmervertrag vom 15.12.2004 betrug € 28.990.676,00.

Abänderung des
Leistungsvertrages

Im September 2007 wurde eine prinzipielle Abänderung des Leistungsvertrages entsprechend der zusätzlichen Umgestaltung des Projektkonzeptes von einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage hin zu einer mechanischen Abfallsortieranlage vorgenommen. Eine
weitere Vertragsanpassung betraf die veränderte Zusammensetzung
der Auftragnehmerarbeitsgemeinschaft durch das insolvenzbedingte
Ausscheiden eines Partners.
Mit Fortschreiten der Planung und Baumaßnahmen für die MA wurde
im Juni 2010 eine umfangreiche Adaptierung des GU-Vertragkonvoluts
an die neuen Gegebenheiten wie u.a. technische Ausstattung, Bauzeitplanung durchgeführt.

Basic Engineering

Die Beauftragung des Basic Engineering zur Erstellung der einreichfähigen Planung, insbesondere im Hinblick auf ein UVP-Verfahren
(AMBA) bzw. später auf ein Verfahren nach AWG 2002 (MA) erfolgte
innerhalb des GU-Auftrags. Den Umfang bildeten sämtliche Einreichunterlagen sowie alle im Zuge des Genehmigungsverfahrens notwendigen Änderungen und Ergänzungen.
Leistungen des Basic Engineering für die AMBA – durchgeführt vor der
Aufnahme der Alternativplanung zur mechanischen Abfallsortieranlage
MA – wurden abgegrenzt und auf Basis des Leistungsvertrages vom
15.12.2004 unter gleichzeitigem Verzicht auf jegliche Schadenersatzforderungen des Generalunternehmers hinsichtlich des Leistungsbildes
oder einer allfälligen Nicht-Realisierung der Anlage abgerechnet.
Planerleistungen des aus Insolvenzgründen ausgetretenen ARGEPartners wurden im Zuge des Ausscheidens schlussgerechnet. Die
bezüglichen Aufgaben wurden durch die verbleibenden ARGE-Partner
übernommen bzw. an ein qualifiziertes Subunternehmen vergeben.
Die aufgrund der Anlagenänderung durchzuführende Neuausschreibung der Maschinen- und Verfahrenstechnik war nicht Teil des GUVertrages und war somit zusätzlich zu vergeben.

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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