Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.3

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7.

Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft

23.4.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.

7.1

Bereich "Unterricht und Bildung"

8.

Flächenwidmungsplan Nr. HA F36, Höttinger Au, Bereich
Blasius-Hueber-Straße - Rösslsteig, Sonnenstraße - Dr. Sigismund-Epp-Weg, Mariahilfstraße Höttinger Au und Inn (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1), gemäß § 36
Abs. 2 so

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Unterricht und Bildung" vom
23.4.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.
7.2

Bereich "Frau und Familie"

Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frau und Familie" vom 23.4.2013
wird gemäß Beilage genehmigt.
7.3

Betrieb von Seniorinnen- bzw.
Seniorenstuben

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Betrieb von Seniorinnen- bzw. Seniorenstuben" vom 23.4.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.
7.4

Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Betriebsbeiträge

Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von GRin Dr.in Pokorny-Reitter;
1 Stimme):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen - Betriebsbeiträge" vom 8.5.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.
7.5

Bereich "Kinder- und Jugendförderung"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kinder- und Jugendförderung" vom
GR-Sitzung 16.5.2013

III 1993/2013

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.5.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HA-F36,
Höttinger Au, Bereich Blasius-HueberStraße - Rösslsteig, Sonnenstraße Dr. Sigismund-Epp-Weg, Mariahilfstraße Höttinger Au und Inn (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1)
gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
9.

Einbringung und Behandlung eines dringenden Antrages

9.1

I-OEF 68/2013
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck
gegebenenfalls auch der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, formale
Regelungen für BürgerInnenbeteiligung (GRin Dr.in PokornyReitter)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), gegebenenfalls auch die
Geschäftsordnung, mögen dahingehend
novelliert werden, dass für neue Formen
der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
formale Regelungen verankert werden.