Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.49

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Wesentlichen nur bei Schlüsselfunden. Nicht abgeholte Schlüssel werden über Beauftragung der Referatsleiterin von der IIG & Co KG unbrauchbar gemacht und anschließend der Alteisenentsorgung zugeführt. Hiefür fallen lediglich die Transportkosten an, die Vernichtung
selbst ist kostenlos.

Budgetäre Abwicklung

Die Einnahmen aus dem Fundwesen werden unter dem TA 015000 –
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit auf der Vp. 829000 – Sonstige
Einnahmen Fundservice erfasst. Sie bewegten sich in den vergangenen drei Jahren zwischen € 3,2 Tsd. (2008) und € 2,1 Tsd. (lt. Vorläuf iger Jahresrechnung 2010) und setzten sich zum einen aus Fundgeldern und zum anderen aus der Verwertung von Fundgegenständen
(Freihandverkäufe, Versteigerungen) zusammen.

Fundgelder

Die der Stadtgemeinde unter dem Titel „Fundgelder“ zufließenden Einnahmen werden naturgemäß davon beeinflusst, ob die gefundenen
Geldbeträge von den Verlustträgern angesprochen werden, und inwieweit die Finder Anspruch auf Eigentumserwerb anmelden, falls der gefundene Betrag vom Verlierer nicht abgeholt wird.

Haushaltsmäßige
Abwicklung

Beim Fundbüro abgegebene Geldbeträge werden, da sie zum Zeitpunkt der Entgegennahme noch keine endgültige Einnahme für die
Stadtgemeinde darstellen, vorerst in der durchlaufenden Gebarung
erfasst. Meldet sich innerhalb der Aufbewahrungsfrist (ein Jahr) kein
Verlustträger und hat der Finder bei Abgabe und Anzeige des Fundes
seine Finderrechte angemeldet, geht nach Ablauf der Frist der Geldbetrag in das Eigentum des Finders über und wird dann, nach erfolgter
Auszahlung, aus der durchlaufenden Gebarung wieder ausgebucht.
Jene Geldbeträge, die nach Ablauf der Fristen weder vom Eigentümer
noch vom Finder beansprucht worden sind, werden ebenfalls aus der
durchlaufenden Gebarung ausgebucht und anschließend endgültig im
ordentlichen Haushalt unter der Vp. 2/015000-829000 – Sonstige Einnahmen Fundservice vereinnahmt. Von den in den Kalenderjahren
2006, 2007 und 2008 abgegebenen Geldbeträgen sind im Schnitt
12,76 % der Stadtgemeinde zugeflossen.

Ausfolgung des Fundbetrages

Zwecks Ausfolgung des Fundbetrages an den Finder erhält dieser vom
Fundbüro einen Ausfolgungsschein, mit dem bei der Stadthauptkasse
der Geldbetrag behoben werden kann. Gleichzeitig wird vom Sachbearbeiter im Fundbüro die betreffende Fundaktzahl in der EDV-Datenbank geschlossen. Im Rahmen der von der Kontrollabteilung nachvollzogenen Fundfälle wurde in einem Fall festgestellt, dass zwischen
Ausstellung des Ausfolgungsscheines und tatsächlicher Behebung des
Geldbetrages eine Zeitspanne von über einem Jahr lag und der Geldbetrag deshalb zu Gunsten der Stadtgemeinde verfallen gewesen wäre.
Zur künftigen Vermeidung derartiger Fälle empfahl die Kontrollabteilung die Installierung entsprechender Informationsmechanismen zwischen Fundbüro und Stadthauptkasse.

Zl. KA-03442/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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