Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf
- S.50
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Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass entsprechend der Anregung der Kontrollabteilung die Stadthauptkasse künftighin schriftlich
über die Verfallsfrist eines Geldfundes verständigt werden würde. Außerdem werde auf dem Schreiben „Ausfolgung an den Finder“ der
Vermerk „Achtung der Geldbetrag muss innerhalb von 6 Monaten in
der Stadtkasse abgeholt werden, da sonst die Finderrechte verfallen“
angebracht werden.
Periodengerechte ErDie Modalitäten von Geldfunden an Bankomaten eines Innsbrucker
fassung von Bankomat- Geldinstitutes sind – sofern diese vom Finder bei der Bank direkt abgeldfunden
gegeben werden und eine Zuordnung durch die Bank nicht möglich
ist – in der Weise geregelt, dass das Bankinstitut die fundrelevanten
Daten erhebt und diese dem Fundbüro mittels E-Mail bekannt gibt. Der
gefundene Geldbetrag wird anschließend auf das Hauptkonto der Stadt
überwiesen. In diesem Zusammenhang wurde allerdings festgestellt,
dass jene Beträge nicht wie sonst bei Fundgeldern üblich, zuerst in die
durchlaufende Gebarung transferiert, sondern sofort im ordentlichen
Haushalt vereinnahmt worden sind. Trotzdem erfolgte im Falle wahrgenommener Finderrechte eine Auszahlung aus der durchlaufenden
Gebarung, obwohl die betreffenden Beträge dort nicht erfasst gewesen
sind. In weiterer Folge mussten die Einnahmen des Fundbüros im Jahr
der Auszahlung des Fundbetrages nachträglich entsprechend berichtigt
werden.
Aus dem Gesichtspunkt einer periodengerechten Einnahmenerfassung
empfahl die Kontrollabteilung, grundsätzlich auch Bankomatgeldfunde
zunächst in die durchlaufende Gebarung aufzunehmen und erst zum
Zeitpunkt des endgültigen Zufließens an die Stadtgemeinde in den ordentlichen Haushalt umzubuchen.
Diesbezüglich gab die geprüfte Dienststelle bekannt, dass in Umsetzung der Empfehlung zukünftig Bankomatgeldfunde zuerst in der
durchlaufenden Gebarung gebucht und nach Ablauf der Verfallsfrist in
den ordentlichen Haushalt umgebucht werden würden.
Freihandverkäufe
Die Verwertung nicht abgeholter geringwertiger Fundgegenstände
(Mützen, Handschuhe, Bekleidungsstücke, Sonnenbrillen etc.) erfolgt
im Wege eines Freihandverkaufes, welcher nach Bedarf i.d.R. ein bis
zweimal pro Jahr abgehalten wird.
Auktionen
Mit der Durchführung von Auktionen ist seit dem Jahr 2007 bis auf Weiteres ein Innsbrucker Pfandleihunternehmen beauftragt. Für die Stadtgemeinde Innsbruck fällt dabei lediglich eine 10 %-ige Verkaufsgebühr
an, mit der u.a. die Bewerbung und Schätzung sowie der Transport der
Gegenstände zum Auktionsort abgegolten wird. In der Praxis wurden in
den letzten drei Jahren allerdings nur Fahrräder einer Versteigerung
zugeführt.
Verwertung von
Schmuckgegenständen
Das zuvor erwähnte Unternehmen bewerkstelligt auch die Verwertung
von Gold- und Silberschmuck. Diese Gegenstände werden zum jeweils
aktuellen Tagespreis für Bruchgold bzw. Bruchsilber angekauft. Anlässlich des bislang letzten Verkaufes im März 2011 ist dabei auch eine
bereits im Juli 2007 von der Firma übernommene, bis zum Zeitpunkt
der Prüfung aber noch nicht verwertet gewesene Perlenkette abgerechnet worden.
Zl. KA-03442/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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