Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17012013.pdf

- S.2

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-17012013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-2-

4.

IV 11491/2012
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein von der WEG Gabelsbergerblock, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen für den Lifteinbau

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Wohnhaussanierungskredites im Sinne des
Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991
über € 160.000,-- (Zinssatz 1,0 %-Punkt
über dem 6-Monats-EURIBOR, ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit
zehn Jahre, Rückzahlung in 20 halbjährlichen Kapitalraten zu € 8.000,-- zuzüglich
Zinsen) den die WEG Gabelsbergerblock
vertreten durch die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) bei der Volksbank
Tirol Innsbruck-Schwaz AG zur Finanzierung des Lifteinbaues am Objekt Gabelsbergerblock aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag samt Erklärung zu Gunsten
der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG
zu unterzeichnen.
5.

IV 11492/2012
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für einen von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zum Neubau des Wohnhausobjektes Sillblock aufzunehmenden WohnbauförderungsErgänzungskredit

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Kredites über € 9.500.000,-- (Zinssatz
1,0 %-Punkt über dem 6-Monats-EURIBOR
{mit Zinssatzobergrenze nach § 6 Tiroler
Wohnbauförderungsgesetzes 1991 in der
geltenden Fassung} ohne Rundung mit
GR-Sitzung 17.1.2013

halbjährlicher Anpassung, Laufzeit
24 Jahre, Rückzahlung in 47 Halbjahresraten) den die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei der Volksbank
Tirol Innsbruck-Schwaz AG als Ergänzung
zum Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol zur Finanzierung der Neuerrichtung des Objektes Sillblock aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und den Bürgschaftsvertrag
samt Erklärung zu Gunsten der Volksbank
Tirol Innsbruck-Schwaz AG zu unterzeichnen.
6.

IV 11493/2012
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
zur Errichtung bzw. Sanierung
verschiedener Wohnobjekte aufzunehmende Darlehen im Rahmen
der Wohnbauförderungsrichtlinien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürgin und Zahlerin nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung von
sechs Darlehen über € 8.877.106,-- (Zinssatz 1,0 %-Punkt über dem 6-MonatsEURIBOR {mit Zinssatzobergrenze nach
§ 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991
in der geltenden Fassung} ohne Rundung
mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit 25
bzw. 10 Jahre, Rückzahlung in 50 bzw. 20
Halbjahresraten) die die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft
und Österreichische Postsparkasse AG als
Finanzierung bzw. Restfinanzierung der
Errichtung bzw. Sanierung verschiedener
Wohnhausobjekte aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Bürgschaftserklärungen
abzugeben und diese zu Gunsten BAWAG
PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse AG zu unterzeichnen.