Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17012013.pdf

- S.3

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-17012013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-3-

7.

IV 10602/2012

verwaltung und Beteiligungen, wird beauftragt und ermächtigt, den Finanzierungsaufwand nach Maßgabe des
Budgetvollzuges durch die Gewährung
eines Investitionszuschusses, die Annuitätenzahlungen eines allfälligen
Bankdarlehens gemäß ABGB oder in
Form einer Kombination dieser Instrumente zu bedecken.

Seniorinnen- bzw. Seniorenwohnund Pflegeheim Pradl, Neubau
des Hauses A durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ; 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Neubau des Hauses A des Seniorinnenbzw. Seniorenwohn- und Pflegeheimes
Pradl durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) unter den im
vorliegenden Bericht der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft - Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen vom 14.11.2012 beschriebenen Rahmenbedingungen nach Durchführung eines Architektinnen- bzw. Architektenwettbewerbes zu.
Hinsichtlich der vorgesehenen Rahmenbedingungen wird festgehalten,
dass anstatt einer Bettenanzahl
von 110, eine Bettenanzahl von
120 einzuplanen ist.

2.

Der im Rahmen des Neubaus (inklusive Einrichtung) erforderliche Finanzierungsaufwand in Höhe von insgesamt
zirka € 17.035.000,-- wird von der Stadt
Innsbruck getragen. Dies unter der Voraussetzung, dass Wohnbauförderungsmittel in der Höhe von mindestens € 9 Mio vom Land Tirol zur Verfügung gestellt werden.
Der Finanzierungsaufwand der öffentlichen Hand wird dadurch reduziert,
dass Tiefgaragenabstellplätze nur im
baurechtlich vorgesehenen Ausmaß
vorgesehen werden (elf Tiefgaragenabstellplätze). Die darüber hinausgehend im derzeitig vorliegenden Finanzierungsplan vorgesehenen weiteren
Tiefgaragenabstellplätze können nur
dann verwirklicht werden, wenn diese
durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bzw. Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) rückfinanzierbar sind.

3.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft - Allgemeine Finanz-

GR-Sitzung 17.1.2013

8.

Der Zuschuss für die Einrichtung in
Höhe von zirka € 2.200.00,-- kann auch
als Kapitalaufstockung der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) erfolgen. Bei einer Kapitalaufstockung wird der Geschäftsführer der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) beauftragt, eine notwendige Änderung des
Gesellschaftsvertrages dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck zur Kenntnis
zu bringen.
IV 11300/2012
Stadtgemeinde Innsbruck und
Polai Waltraud und Dipl.-Vw. Polai
Ferry, Zustimmung zur einvernehmlichen Auflösung des bestehenden Mietverhältnisses über die
im Stadtsaalgebäude gelegenen
Räumlichkeiten

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Mag.a Schwarzl und GR Onay;
2 Stimmen, gegen RUDI; 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der einvernehmlichen Auflösung des bestehenden Mietverhältnisses zwischen der
Stadt Innsbruck und Waltraud Polai
und Dipl.-Vw. Ferry Polai über die im
Stadtsaalgebäude gelegenen Räumlichkeiten zum 31.8.2013 zu, und verzichtet gleichzeitig auf den Mietzins des
bestehenden Mietverhältnisses der
Monate Juli und August des Jahres 2013.

2.

Der vorliegende Mietvertragsentwurf,
der neben der Auflösung des Mietverhältnisses gemäß Punkt 1. auch das
Mietverhältnis in den Ursulinensälen
zwischen Waltraud Polai und Dipl.Vw. Ferry Polai und der Innsbrucker