Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
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Die MR-Liegenschaftsverwaltungs
GesmbH trägt alle damit verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, wie insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigung und der Vermessung. Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen
rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.
3.
IV RA 319/2007
Ab 1.1.2017 werden die restlichen
jährlichen Kaufpreisraten wertgesichert. Als Wertmesser gilt der Verbraucherpreisindex 2007 (VPI) oder
sein Nachfolgeindex mit der Indexzahl
des Monats Feber 2016 als Ausgangsbasis.
3.
Übergabe und Übernahme der kaufgegenständlichen Grundstücke erfolgen in den bestehenden Rechten und
Lasten, jedoch frei von Bestandrechten und von Hypotheken.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt
alle damit verbundenen öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren, wie
insbesondere die Grunderwerbsteuer,
die Eintragungsgebühr und die Kosten der Beglaubigung. Hingegen trägt
die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
derjenige Vertragsteil, der diese für
sich in Anspruch nimmt.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Grundstücke 1524 und 1844,
beide vorgetragen in EZ 1815,
Grundbuch 81136 Wilten, und
des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch
81136 Wilten (westlich des Geroldsbaches zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit
einer Gesamtfläche von 5.699 m2
von Pfeifer Peter
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE und
1 FPÖ; 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
1.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von Peter Pfeifer die Grundstücke
1524 und 1844, beide vorgetragen in
EZ 1815, Grundbuch 81136 Wilten,
und das Grundstück 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch 81136
Wilten (westlich des Geroldsbaches
zwischen der Bahnstrecke und der
Autobahn), mit einer Gesamtfläche
von 5.699 m2.
Der Kaufpreis für diese Grundstücke,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist vereinbarungsgemäß in fünfzehn Jahresraten zu
bezahlen.
Die erste Rate ist binnen einem
Monat nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes, alle
weiteren Raten sind jeweils am 5.2.
eines jeden Jahres zur Zahlung an
den Verkäufer fällig. Bis zum Jahr
2016 erfolgt keine Wertsicherung der
Kaufpreisraten.
GR-Sitzung 17.6.2010
4.
IV RA 40/2005
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Teilflächen aus Grundstück
1210/1, vorgetragen im Grundbuch 2501 Eisenbahnbuch der
Arlberg Bahn, EZ 104, Teilanlage
für die KG 81136 Wilten, im Ausmaß von zirka 2.459 m2 für die
Errichtung eines Spielplatzes im
Bereich des Sportplatzes Sieglanger und für den Straßenumbau samt Gehsteigprojekt im Bereich der Josef-Franz-Huter-Straße von der ÖBB-Infrastruktur AG
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der ÖBB-Infrastruktur AG aus
deren Grundstück 1210/1, vorgetragen im Grundbuch 02501 Eisenbahnbuch der Arlberg Bahn, EZ 104, Teilanlage für die KG 81136 Wilten, die in
den beiden vorliegenden Lageplänen