Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
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A und B ausgewiesenen Teilflächen
im Ausmaß von zirka 2.459 m2 (genaue Flächengröße ergibt sich nach
Erstellung des Teilungsplanes).
2.
3.
4.
5.
Der Kaufpreis für diese Grundstücksflächen wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert. Der Kaufpreis ist
binnen zwei Wochen nach grundbuchsfähiger Unterfertigung des
Kaufvertrages durch die Käuferin
spesen- und abzugsfrei auf das Konto
der Verkäuferin zu überweisen.
Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücksteilflächen erfolgen in den bestehenden Rechten und Lasten, jedoch frei
von Bestandrechten und von Hypotheken.
Die Vertragserrichtung erfolgt im
Rahmen der bei den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) üblichen Verkaufsbedingungen. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt sämtliche im
Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft anfallenden öffentlichen
Steuern, Abgaben, Gebühren und
sonstige Kosten, insbesondere die
Grunderwerbsteuer, die Grundbucheintragungsgebühr, die Kosten für
den Teilungsplan und die Beglaubigungskosten, sowie die Vermittlungsprovision der ÖBB-ImmobilienManagement GmbH in der Höhe von
1,5 % des Kaufpreises zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für die Finanzierung des Grundstückgeschäftes wird ein Nachtragskredit
einschließlich Nebengebühren
(Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vermittlungsprovision zuzüglich
Umsatzsteuer) aus der Vp. 5/612000002273 (Grundeinlösung Straßengrund) genehmigt.
GR-Sitzung 17.6.2010
5.
IV 1974/2010
Förderungsrichtlinien für den
nachträglichen Einbau von Personenliften im Rahmen der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau", Änderungen
Beschuss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 2.6.2010:
Beiliegende, adaptierte Förderungsrichtlinien für den nachträglichen Einbau von
Personenliften im Rahmen der städtischen
Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau" werden genehmigt.
6.
III 6416/2010
Feuerwehr der Stadt Innsbruck,
Tarifordnung 2010
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.6.2010:
Beiliegende Tarifordnung 2010 der Feuerwehr Innsbruck wird angenommen.
7.
Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2010
7.1
Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen,
Laufende Transferzahlungen Land Jugendwohlfahrt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionsvergaben vom 8.6.2010:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2010 wird gemäß Beilage
genehmigt.