Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf

- S.55

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Interne Dienstanweisungen

Gemäß interner Dienstanweisungen hatte in der Projektierungswie auch in der Ausführungsphase nur mehr ein Techniker sämtliche anfallenden Kosten zu beauftragen und nach Projektabschluss
war die Auflistung der gesamten Projektkosten der Buchhaltung
zur Gegenkontrolle vorzulegen. Weiters sollten für die quartalsmäßige Abgleichung der Baukonten seitens der Technik Listen erstellt
werden, welche strukturiert gegliedert als Mindestangaben Gewerk,
Firmennamen, Auftragssumme, Abrechnungsstand mit Datum, Projektnummer sowie den Namen des Bauleiters zu enthalten hatten.
Diese Unterlagen waren mit der Buchhaltung abzustimmen, etwaige Differenzen zu bereinigen und über das Ergebnis der Abstimmung ein von beiden Seiten gefertigtes Protokoll zu verfassen.

Zeitlicher Kontex

Mit der Realisierung des Schülerhortneubaus wurde noch vor den
im Aufsichtsrat angekündigten Maßnahmen begonnen, dennoch
konnten seitens der Kontrollabteilung erste Verbesserungen an der
Schnittstelle verzeichnet werden. Eine quartalsmäßiger Abgleich
fand nicht statt, jedoch erfolgte beim Abschluss des Baukontos
eine Abstimmung zwischen Technik und Rechnungswesen, welche
auch dokumentiert war.
Die Veränderungen bzw. Verbesserungen waren im zeitlichen Kontext zu sehen - eine klarere Beurteilung eines Greifens des Maßnahmenpaketes hinsichtlich der geäußerten Feststellungen zu den
Schwächen im Schnittstellenbereich kann aus Sicht der Kontrollabteilung erst dann erfolgen, wenn die Projektsrealisierung (Planung,
Ausführung, Abrechnung) gesamthaft nach dem Setzen dieser
Maßnahmen erfolgte.

Schlussbemerkung

Der Schülerhort ist planerisch gelungen (Bauherrenpreis 2008) und
wird von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen. Die
verkehrstechnische Anbindung des Hortes wurde zudem erheblich
sicherer gestaltet. Die Gestaltung der Außenanlagen durch die MA
III – Amt für Grünanlagen war gelungen und mit der gewählten
Vorgangsweise wurden zudem Kosten gespart. Die aus städteplanerischer Sicht zwingende Verpflichtung, das Wettbewerbsprojekt
mit einem Landschaftsplaner zu entwickeln, wird seitens der Kontrollabteilung in Frage gestellt.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 8.6.2010:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 17.6.2010 zur Kenntnis gebracht.

Zl. KA-02747/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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