Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.56
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-02127/2010
BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2010
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2010 vom 21.5.2010 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 8.6.2010 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 21.5.2010, Zl. KA-02127/2010,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-)anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Weiters wirkten Vertreter der Kontrollabteilung an
Haftbrieffreigaben vornehmlich im Baubereich mit. Im Rahmen dieser
Kontrolle wird auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im
Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ein verstärktes Augenmerk gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Ankauf von Pokalen –
Skonto
Die Kontrollabteilung hat eine an die amtsf. Stadträtin adressierte Eingangsrechnung überprüft, mit welcher der Ankauf von verschiedenen
Pokalen abgerechnet worden ist. In diesem Zusammenhang war zu
beanstanden, dass der vom Lieferanten angebotene Skonto nicht
lukriert worden ist. Die Kontrollabteilung hat dieses Versäumnis der
zuständigen Mitarbeiterin im Büro der amtsf. Stadträtin zur Kenntnis
gebracht und empfohlen, der Skontogestion in Zukunft besonderes
Augenmerk zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren dazu erklärte der Leiter des Büros der Bürgermeisterin, dass er diesen Fall zum Anlass genommen habe, neuerlich
alle Kolleginnen und Kollegen darauf hinzuweisen, dass jede Rechnung
Zl. KA-02127/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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