Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.57
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mit Skonto rechtzeitig zur Anweisung gebracht werden muss. Zudem
versicherte er, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig nachgekommen werde.
Schneeräumung und
Streuung in Igls und
Vill - Empfehlung
periodenreine Verbuchung
Hinsichtlich einer Auszahlung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III
über € 198,90 für die Schneeräumung und Streuung in Igls und Vill an
einen privaten Winterdienstanbieter monierte die Kontrollabteilung,
dass der verrechnete Betrag die Räumungs- und Streuarbeiten vom
4.12.2009 betraf und die Auszahlung – aufgrund der verspäteten Rechnungslegung seitens des privaten Winterdienstanbieters per 4.2.2010 –
letztlich zu Lasten des Haushaltsjahres 2010 vorgenommen werden
musste. Die Kontrollabteilung empfahl, die Voraussetzungen zu schaffen, dass eine periodenreine Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen im Sinne der Verfügung der Frau Bürgermeisterin vom
30.12.2009, Zl. IV-16132/2009, betreffend den Rechnungsabschluss
2009 künftig gewährleistet werden kann.
Die MA III – Amt für Straßenbetrieb informierte im Anhörungsverfahren
unter anderem darüber, dass Ende 2009 jene Firmen, bei denen noch
eine Leistungsverrechnung für das Jahr 2009 zu erwarten war, telefonisch aufgefordert worden wären, die damals ausständige Rechnungslegung durchzuführen, damit eine periodenreine Abrechnung seitens
des Amtes vollzogen werden konnte. Leider habe diese Maßnahme
nicht bei allen Dienstleistern gefruchtet. Für den kommenden Winter
sei geplant, in die Vereinbarung über die Bereitstellung und den Einsatz
von Fahrzeugen im Winterdienst eine Klausel einzufügen, die für eine
ordnungsgemäße Bezahlung die rechtzeitige Abgabe des Lieferscheines
samt Rechnungslegung voraussetzt.
Kosten Waldbrandtaktikseminar Empfehlung periodenreine Verbuchung
Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung der Berufsfeuerwehr vom
16.2.2010 über € 95,00 für die Teilnahme eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Arzl an einem Waldbrandtaktikseminar vom
12.-13.12.2009. Dieser Auszahlung war ein umfangreicher EmailVerkehr beigeschlossen, aus welchem hervorging, dass die schulungsveranstaltende Einrichtung Anfang Jänner 2010 zwei Mal direkt bei der
Freiwilligen Feuerwehr Arzl die Bezahlung der Teilnahmegebühr urgierte. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass die Auszahlung zu Lasten
des Haushaltsjahres 2010 eingewiesen worden ist, obwohl die konkrete
Veranstaltung im Jahr 2009 stattgefunden hatte. Unter Hinweis auf die
Verfügung der Frau Bürgermeisterin vom 30.12.2009, Zl.
IV-16132/2009, betreffend den Rechnungsabschluss 2009 empfahl die
Kontrollabteilung, der periodenreinen Erfassung und Verbuchung von
Aufwendungen ein erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
In ihrer Stellungnahme wies die Berufsfeuerwehr darauf hin, dass neben dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Arzl auch Mitglieder der
Berufsfeuerwehr die Ausbildungsveranstaltung besucht hätten und die
diesbezüglichen Teilnahmegebühren ordnungsgemäß am 2.12.2009
beglichen worden wären. Betreffend die sehr späte Anweisung der
Rechnung für das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Arzl wurde festgehalten, dass die Einreichung der Rechnung seitens des Mitglieds ver-
Zl. KA-02127/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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