Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf

- S.29

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Mittelweiterleitung beibehalten werden sollte, empfahl die Kontrollabteilung, künftig eine transparentere (Akten-)Darstellung zu gewährleisten, als klar zum Ausdruck kommen sollte, weshalb welche Mittel in
welcher Höhe direkt an die IVB bzw. an die IKB AG ausbezahlt werden.
2.3 Einnahmen und Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes
Transferzahlungen –
Einnahmen und Ausgaben des AOH

Im Folgenden werden jene Einnahmen und Ausgaben des
UA 875000 abgehandelt, bei denen es sich den Bestimmungen der VRV
i.d.g.F. BGBl. II Nr. 118/2007 zufolge definitionsgemäß um Transferzahlungen handelt.
2.3.1 HHSt. 775120 – Kapitaltransferzahlung Investitionszuschuss

MÖSt-Mittel
Land Tirol

Seit dem Jahr 1994 gewährt das Land Tirol der Stadt Innsbruck zur
Förderung des ÖPNV einen Zuschuss aus den dem Land Tirol zukommenden Mitteln bezüglich der Mineralölsteuer.
Für die Jahre 2005 bis 2008 wurde mit dem Land Tirol vereinbart, dass
der Stadt Innsbruck ein VPI-wertgesicherter jährlicher Fixbetrag in Höhe von € 3.700.000,00 zukommt.
Für die vom Land Tirol zur Verfügung gestellten MÖSt-Mittel ist ein
Verwendungsnachweis zu erbringen bzw. wird der Zuschuss nur für
konkrete mit dem Land Tirol abgestimmte Projekte gewährt.
Gemäß den Bestimmungen des ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 leitet die
Stadt Innsbruck die ihr vom Land Tirol zufließenden MÖSt-Mittel als
Gesellschafterzuschuss an die IVB (bzw. an die IKB AG) weiter.

Vereinnahmung bzw.
Bedeckung der Mittelweiterleitung

Die
Vereinnahmung
der
MÖSt-Mittel
erfolgt
über
die
Vp. 6/875000+871101 – Kapitaltransferzahlung Mineralölsteuerzuschlag. Im Haushaltsjahr 2008 erhielt die Stadt Innsbruck einen Betrag
in Höhe von € 3.893.621,00 (2009: € 3.960.940,87). Zum tatsächlichen
Geldfluss hielt die Kontrollabteilung fest, dass sich die überwiesenen
MÖSt-Mittel auf das jeweilige Vorjahr beziehen; d.h. dass bspw. der im
Jahr 2009 erhaltene Betrag in Höhe von € 3.960.940,87 die indexangepassten MÖSt-Mittel des Jahres 2008 betrifft.

Valorisierung

Die Kontrollabteilung nahm eine Verifizierung der vereinbarten VPIAnpassung vor und stellte dabei fest, dass die von der Stadt Innsbruck
für die Jahre 2006 bis 2009 vereinnahmte Summe der MÖSt-Mittel mit
dem von der Kontrollabteilung errechneten Wert grundsätzlich übereinstimmte.

Vereinnahmung
Empfehlung

Lediglich bezüglich der Finanzzuweisung im Jahr 2009 ergab sich eine
geringfügige Differenz in Höhe von € 0,13. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass seitens des Landes Tirol der korrekte Betrag in Höhe

Zl. KA-01591/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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