Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf
- S.52
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Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 belief sich der Kreditrestsaldo inkl. des
Zinsabschlusses für das 4. Quartal des Jahres 2011 auf einen Betrag
von € 136.814,53. Der offene Restkreditbetrag wurde im Wirtschaft sjahr 2012 am 27.08.2012 vereinbarungsgemäß zur Gänze getilgt.
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Die von der Kontrollabteilung durchgeführte Verifizierung der von der
Bank durchgeführten vierteljährlichen Zinsabschlüsse gab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen. Die Prüfung der Zinsabschlüsse
zeigte allerdings, dass ab dem 01.04.2009 von der Bank zusätzlich
zum vereinbarten Zinsaufschlag in Höhe von 0,375 % p.a. ein so genannter „Liquiditätsaufschlag“ im Ausmaß von 0,25 % p.a. in Ansatz
gebracht worden ist. Dadurch belief sich der für die Finanzierung maßgebliche Gesamtaufschlag, welcher dem vereinbarten Zinsindikator
zuzuschlagen war, ab diesem Zeitpunkt auf insgesamt 0,625 % p.a.
Aus vertraglicher Sicht stützte sich diese Aufschlagserhöhung auf eine
im Kreditvertrag enthaltene Klausel, wonach sich die Bank die Anpassung der vereinbarten Marge bei Veränderung ihrer Risikosituation aus
der Finanzierung infolge der Änderung der Kreditnehmerbonität
und/oder Werthaltigkeit bestellter Sicherheiten oder bei Erhöhung der
Finanzierungskosten der Bank infolge gesetzlicher/behördlicher Maßnahmen vorbehielt. Allgemein betrachtet sind in den meisten Kreditvereinbarungen Vertragsklauseln enthalten, die die Banken ermächtigen,
erhöhte Refinanzierungskosten an die Kreditnehmer weiterzugeben.
Vor dem Hintergrund des niedrigen Euribor-Zinsniveaus bzw. aufgrund
des Umstandes, dass der Euribor offenbar die tatsächlichen Refinanzierungskosten der Bank nicht (mehr) widerspiegelt(e), wurde von der
Bank der bestehende Aufschlag um einen Liquiditätsaufschlag von
0,25 % p.a. erhöht. Im Lichte der Bestimmungen des Kreditvertrages
bzw. der in diesem Zusammenhang stehenden Vertragsklausel(n) war
die Einführung des Liquiditätsaufschlages nach Meinung der Kontrollabteilung rechtlich gedeckt.
Die durch die Verrechnung des Liquiditätsaufschlages für die CMI verursachten Zusatzzinskosten beliefen sich nach den Berechnungen der
Kontrollabteilung auf einen Betrag von ca. € 2,23 Tsd.
6.3 Fremdfinanzierungsanteil Messeneu-, -zu- und -umbau
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Der von der CMI zu erbringende Finanzierungsanteil für den Messeneu-, -zu- und -umbau im Betrag von € 4,6 Mio. wurde über zwei A bstattungskredite bei verschiedenen Kreditinstituten finanziert. Ein von
der Stadtgemeinde Innsbruck im Wege einer Bürge- und Zahlerhaftung
gem. § 1357 ABGB entsprechend dem 58 %igen Anteil der Stadtgemeinde Innsbruck am Stammkapital der CMI verbürgter Kreditteil in
Höhe von € 2.668.000,00 haftete zum Bilanzstich tag 31.12.2011 mit
einem Betrag von € 2.674.783,85 inkl. Zinsen und Spesen zur Rüc kzahlung aus. Ein restlicher unbesicherter Kreditbetrag in Höhe von
€ 1.932.000,00 war zum Bilanzstichtag 31.12.2011 noch nicht bea nsprucht.
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Den beiden Kreditabschlüssen ist eine von der CMI-Prokuristin durchgeführte Ausschreibung an sieben Banken vorausgegangen. Der Kreditabschluss erfolgte bei jenen beiden Banken, die die jeweils günstigsten Kreditkonditionen angeboten hatten.
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Zl. KA-08827/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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