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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.29

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Fruchtgenussentgelt und dessen Berechnungsgrundlagen eine Indexierung vereinbart. Demzufolge wurde der OSVI für das Prüfungsjahr
2008 ein jährliches Fruchtgenussentgelt in der Höhe von rd. € 305,2
Tsd. vorgeschrieben.
Mehrerlös
Fruchtgenuss

Übertreffen die tatsächlichen Erlöse (netto) aus Dauer- und Einzelvermietungen, der Vergabe von Werberechten und sonstige Vermarktungs- und Verwertungserlöse eines Jahres die der Berechnung des
Fruchtgenussentgeltes zugrunde gelegten Werte um mehr als 5 %, so
wäre dieser Mehrerlös gemäß den vertraglichen Bestimmungen des
Fruchtgenussvertrages zwischen der ISpA und der OSVI im Verhältnis
50 zu 50 aufzuteilen. Da der Kontrollabteilung von der ISpA keine Auflistung der jährlichen Erlöse aus obgenannten operativen Tätigkeitsbereichen der Jahre 2004 bis 2008 vorgelegt werden konnte, war eine
Prüfung betreffend die Einhaltung dieses Vertragspunktes nicht durchführbar. Hiezu teilte die ISpA in ihrer Stellungnahme mit, dass das Beibringen der Unterlagen mehrfach beim Vertragspartner mündlich und
schriftlich eingefordert bzw. von der OSVI zugesagt worden sei. Weiters hat der GF angemerkt, dass ein neuerliches Mahnschreiben der
ISpA am 30.11.2009 erfolgt sei.

Entrichtung
Fruchtgenussentgelt

Zudem hat die Kontrollabteilung die Zahlungseingänge des Fruchtgenussentgeltes im Wirtschaftsjahr 2008 verifiziert. Obwohl das monatliche Fruchtgenussentgelt vertraglich zum 1. jeden Monats zur Zahlung
fällig war, stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Vertragspartner
der ISpA vereinzelt Vorschreibungen verspätet (bis zu drei Monaten)
beglichen hat. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft erklärt,
jedenfalls um eine zeitgerechte Vereinnahmung des monatlichen
Fruchtgenussentgeltes bemüht zu sein.

Instandhaltungsrücklage In der Berechnung des Fruchtgenussentgeltes ist eine Rücklage für die

Instandhaltung des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu samt Nebenanlagen sowie in Bezug auf die vertraglich festgehaltene Erhaltungs- und
Nachschaffungspflicht hinsichtlich des übernommenen Inventars berücksichtigt. Bis zum Prüfungsjahr 2008 waren dieser Rücklage insgesamt rd. € 936,7 Tsd. zugeführt worden.

Verwendungsnachweis
Dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass von der OSVI seit InkraftInstandhaltungsrücklage treten des Fruchtgenussvertrages bis April des Jahres 2008 kein Nach-

weis über die dafür aufgewendeten Beträge erbracht worden ist. Gegenteilig war vom GF der ISpA auch kein Nachweis eingemahnt worden. Dem der Kontrollabteilung vorgelegten Prüfungsergebnis des Verwendungsnachweises vom 8.6.2009 konnte entnommen werden, dass
zum 31.12.2008 noch rd. € 92,9 Tsd. für Aufwendungen im Bereich der
Instandhaltung sowie für Investitionen zur Verfügung standen. Durch
die im Jahr 2009 bereits getätigten Investitionen und den noch bevorstehenden geschätzten Aufwendungen von rd. € 112,0 Tsd. wird die
OSVI zum 31.12.2009 mit einem Betrag von rd. € 272,1 Tsd. in Vorlage
treten müssen.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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