Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.30

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Eigentumsübergang
Ein- und Umbauten

Gemäß Fruchtgenussvertrag gehen die von der OSVI nach vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fruchtgenussbestellerin und der
Grundeigentümerin getätigten Ein- und Umbauten entschädigungslos in
das Eigentum der ISpA über. Die Einholung vorhergehender schriftlicher Zustimmungserklärungen durch die ISpA hat bisher nicht der geschäftsüblichen Vorgehensweise entsprochen. In seiner Stellungnahme
teilte der GF mit, dass seit der Eröffnung des Fußballstadions Tivoli-Neu
im Herbst 2001 nur geringfügige Adaptierungsarbeiten im Bereich des
Funktionsgebäudes Ost stattfanden und für die großen baulichen Eingriffe (Erweiterung u. Rückbau für die UEFA EURO 2008 und Herstellung der Leichtathletikanlage) die ISpA vom Grundstückseigentümer
und Alleingesellschafter beauftragt und damit die Zustimmung des
Grundstückseigentümers jedenfalls gegeben war.

Ausdehnung
Fruchtgenussrecht

Seit Unterfertigung des Fruchtgenussvertrages sind auf den vertragsgegenständlichen städtischen Grundstücken weitere Baumaßnahmen
durchgeführt worden. Errichtet wurden dabei eine 400m Laufbahn, ein
Fußballfeld, Tribünen sowie ein Garderobengebäude. Die Betriebsführung bzw. Nutzung dieser Anlagen oblag der OSVI, wodurch es zu einer
Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes gekommen war. Laut Auskunft
des städtischen Mitarbeiters des Amtes für Sport wurden die 400m
Laufbahn und das Garderobengebäude bereits im Oktober des Jahres
2006 in Betrieb genommen, die offizielle Eröffnung der Sportanlagen
hat im Mai des Jahres 2007 stattgefunden.

Ergänzung
Fruchtgenussvertrag

In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, um
einen möglichst raschen Abschluss des vorliegenden Vertragsentwurfes
betreffend die Ergänzung des Fruchtgenussrechtes bemüht zu sein.
Dazu informierte der GF, dass eine Ergänzungsvereinbarung zum
Fruchtgenussvertrag dem GF der OSVI am 8.6.2009 (Email) übermittelt
worden sei. Als Grund für die Nichtunterzeichnung der Zusatzvereinbarung habe der GF der OSVI fehlende Beschlüsse in seinen Gremien
angegeben. Weitere Bemühungen zu einem raschen Vertragsabschluss
würden von der ISpA gesetzt werden.

Aufstockung
Fruchtgenussentgelt

Wie den Prüfungsunterlagen zu entnehmen war, wurde der OSVI am
21.7.2009 ein zusätzliches Jahresfruchtgenussentgelt von netto rd.
€ 17,7 Tsd. für den Zeitraum vom 1.5. bis 31.12.2009 vorgeschrieben.
Ein diesbezüglicher Zahlungseingang war bis zum Prüfungszeitpunkt
November 2009 noch nicht erfolgt.
Weiters stellte die Kontrollabteilung fest, dass seit der Inbetriebnahme
bzw. Nutzung der Leichtathletikanlage am Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu im Oktober 2006 bis zur erstmaligen Vorschreibung (Mai 2009)
eines zusätzlichen Fruchtgenussentgeltes an die OSVI immerhin 31
Monate vergangen sind. Im Sinne einer Einnahmensteigerung wurde
dem GF empfohlen, sich mit der OSVI zum Zwecke der Vereinnahmung
der auch aus den Vorjahren der ISpA zustehenden Erträge in Verbindung zu setzen.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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