Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.27

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wird. Die Zahlung erfolgt erst nach Freigabe durch die anordnungsberechtigte Dienststelle.
In den gegenständlichen Fällen ist auf beiden Auszahlungsanordnungen
als Rechnungsdatum der 9.12.2008 und als Fälligkeitsdatum der
31.12.2009 sowie der Vermerk „auf Abruf“ angegeben worden. Beigelegt wurde vom Amt für Kultur jeweils ein identer „Programmvorschlag
für Innsbrucker Kulturtage in Krakau“ ohne Angabe von anfallenden
Kosten samt einem handschriftlichen Vermerk „Zusage lt. Bürgermeisterin vom 9.12.2008, Betrag über € 23.000,00 bzw. € 7.000,00“.
Am 5.10.2009 wurden aus den Vp. 1/063000-723000 – Städtekontakte
Amtspauschalien
und
Repräsentationsausgaben
sowie
der
Vp. 1/063000-768000 – Städtekontakte Zuwendungen ohne Gegenleistung – Phys.Personen insgesamt Mittel in Höhe von € 29.939,30 für
Flüge nach Krakau ausbezahlt.
Die Kontrollabteilung bemängelte in Bezug auf die haushaltsrechtliche
Abwicklung, dass
den in Rede stehenden Auszahlungsanordnungen „auf Abruf“ weder
eine erbrachte Leistung noch eine Rechnung zugrunde lag und
die beiden Eingangsrechnungen vom Oktober 2009 für Flugkosten
nicht eindeutig bzw. nur schwer den jeweiligen Auszahlungsanordnungen zugeordnet werden konnten.
In der Stellungnahme dazu wurde vom Büro der Bürgermeisterin u.a.
ausgeführt, dass auf Grund von organisatorischen Problemen seitens
der Stadt Krakau die gegenständliche Veranstaltung ins Jahr 2009 verschoben hätte werden müssen. Da das genaue Programm noch nicht
bekannt gewesen wäre, hätten noch keine Leistungen in Auftrag gegeben werden können. Die Mittel waren für die Finanzierung der Innsbrucker Kulturtage in Krakau vorgesehen, daher seien sie im Jahr 2008 auf
Abruf gestellt worden. Zukünftig werde in vergleichbar gelagerten Fällen ein Antrag auf Nachtragskredit (zum laufenden Haushaltsjahr) gestellt.
Verleihgebühren

Anlässlich der Überprüfung zweier Rechnungen betreffend die Musikhauptschule O-Dorf und die HS Wilten hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass es sich hierbei um nicht bezahlte, aus den Jahren 2006 bis
2009 resultierende, Verleihgebühren (für Filme, CD’s etc.) handelte.
Diese wurden, nachdem etliche Zahlungsaufforderungen seitens der
betreffenden Schulen ohne Reaktion geblieben sind, schließlich dem
Justiziariat des Amtes der Tiroler Landesregierung zur Hereinbringung
übergeben, wobei in diesem Rahmen auch Zinsen angefallen sind.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Verfügungen zur Erstellung der jeweiligen Haushaltsrechnungen
sowie auf die Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag hin und
empfahl, die Herrn Direktoren und Direktorinnen im Rahmen einer der

Zl. KA-13174/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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