Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.47
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Seitens der Kontrollabteilung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Vergabe von Projekten im nicht hochalpinen Gelände an Dritte aus finanzieller Sicht sinnvoll wäre. Die
technische Oberleitung könnte bei der WLV verbleiben, um dementsprechendes
Fachwissen im Baufeld zu erhalten. Seitens der WLV wurde entgegnet, dass Fremdvergaben sich auch nach den finanziellen Mitteln richten müssten und die Gebietsbauleitung noch 67 weitere Gemeinden zu betreuen hätte. Eine Bindung von mehr als einem Drittel des Jahresbudgets in nur einem Baufeld wäre deshalb unverantwortlich.
Bezüglich der finanziellen Mittel verwies die Kontrollabteilung auf die in der Stellungnahme der Abteilungsleitung der MA III genannte Möglichkeit der Vorfinanzierung
durch die Stadtgemeinde Innsbruck. Weiters sollten lt. Stellungnahme der Abteilungsleitung Bauwerke dieser Art und Dimension zwecks Kostenreduktion ausgeschrieben
und vergeben werden.
Da bei den Vorarbeiten zur Realisierung der zweiten Baustufe unter denselben Voraussetzungen gearbeitet wurde, erschien eine Kostenüberschreitung als sehr wahrscheinlich. Gemäß Niederschrift der Projektsgenehmigung vom Mai 1998 sollten die
technischen Maßnahmen einer (Zwischen-)Kollaudierung zugeführt und bei dieser Gelegenheit über die Realisierung der zweiten Baustufe befunden werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2007 teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, dass eine Kollaudierung noch nicht stattgefunden habe, jedoch würde die
WLV auf die Durchführung der (Zwischen-)Kollaudierung hingewiesen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2008 wurde mitgeteilt, dass die ministerielle Kollaudierung im September 2008 durchgeführt worden war. Dabei wurde hinsichtlich
der weiteren Vorgangsweise bei der oberen Baustufe festgelegt, dass die Arbeiten,
nach entsprechenden Ausschreibungen durch die WLV, von Fremdfirmen durchgeführt werden sollten.
In der Stellungnahme zur jetzigen Einschau wurde ausgeführt, dass an der vereinbarten Vorgangsweise festgehalten würde. Die forst-, naturschutz- und wasserrechtlichen Genehmigungen waren noch ausständig, mit einem Baubeginn könnte daher
erst im Jahr 2011 gerechnet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der Prüfung von Transferzahlungen der Stadtgemeinde Innsbruck (Bericht Zl.
KA-08370/2007 vom 15.10.2007) hat die Kontrollabteilung die Ausgaben der Haushaltsstelle 1/649000-750101 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzlg.-Bund-IVV Durchtarifierungsverlust auf ihre inhaltliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft.
Auf Wunsch der Stadt Innsbruck bzw. durch die Willensbildung der Mitglieder des
Stadtsenates vom 21.2.1995 wurden ab 1.4.1995 die Bewohner des Stadtgebietes
einschließlich Vill, Igls und der Hungerburg zu einem einheitlichen, innerstädtischen
Tarif (Tarifgruppe der Zone A) befördert. Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Einnahmenausfälle wurde mit der „Vereinbarung betreffend die Einbeziehung von Vill
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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