Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.48

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und Igls sowie der Hungerburg in die Tarifgruppe der Zone A“ vom 16.8.1995, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der IVB, festgelegt.
Von der Kontrollabteilung wurde u.a. die Ermittlung der tatsächlichen Einnahmenausfälle und der Höhe der Kostenvoranschläge für die Jahre 2005 bis 2007 einer Verifizierung unterzogen. Hierbei ist festgestellt worden, dass von der IVB für die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen 2006 eine falsche Bemessungsgrundlage
herangezogen worden ist. Auch bei der Berechnung des tatsächlichen Einnahmenausfalles 2006 wurde der im Vorjahr irrtümlicherweise verwendete falsche Ausgangswert
eingesetzt. Der dadurch falsch ermittelte Einnahmenausfall stellte wiederum die Basis
für die Berechnung der für das Jahr 2007 fälligen Abschlagszahlungen dar. Die Prüfung zeigte weiters, dass, entgegen der Handhabung in den Vorjahren, das im Jahr
2006 von der IVB errechnete Guthaben bis zum Prüfungszeitpunkt (Juli 2007) nicht
mit den Abschlagszahlungen 2007 kompensiert worden ist. Aufgrund der angeführten
Feststellungen hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig erhöhtes Augenmerk auf
die Abrechnungsunterlagen bzw. Bemessungsgrundlagen zu legen und um die Rückerstattung bzw. Kompensation von Guthaben oder einer Nachzahlung bemüht zu
sein.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA III damals mit, dass bei der Erstellung eines
neuen Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrages evtl. generell zu hinterfragen wäre, ob der ggst. Vertrag noch zeitgemäß ist. Außerdem berichtete die MA
III, dass ein derartiger Antrag beim Leiter der zuständigen Projektgruppe bereits eingebracht wurde. Die MA IV hat diesbezüglich dargelegt, dass im Zuge des Neuabschlusses des Nahverkehrsdienstleitungs- und Finanzierungsvertrages, der ab
1.1.2008 gelten soll, dieses Problem mitbehandelt werden wird.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2007 gab die MA IV bekannt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit dem „IVB-Durchtarifierungsverlust“ nach Beschluss des
neuen ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 nicht mehr separat, sondern mit der laufenden
Transferzahlung zur Abdeckung des Betriebsabganges gemeinsam verrechnet werden. Diese Verrechnung ist jedoch erst im Voranschlag 2009 ersichtlich, da der neue
Vertrag erst im Jänner 2008 beschlossen werden soll. Darüber hinaus setzte die
MA IV die Kontrollabteilung in Kenntnis, dass das von der IVB errechnete Guthaben
aus dem Jahr 2006 im Wirtschaftsjahr 2008 berücksichtigt worden ist. Nach Erhalt
oben dargelegter Stellungnahme der MA IV forderte die Kontrollabteilung beim zuständigen Sachbearbeiter den entsprechenden Nachweis bzw. Beleg an, aus welchem
die Höhe des in Abzug gebrachten Guthabens hervorgeht. Daraufhin teilte dieser mit,
dass von der Stadt Innsbruck bis zum Prüfungszeitpunkt (Jänner 2008) noch keine
Abschlagszahlung für das Jahr 2008 geleistet wurde und somit die Kompensation
„doch“ noch nicht erfolgt ist.
Diesbezüglich hat die MA IV in ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2008
erklärt, dass das Guthaben aus der Abrechnung 2006 nach Rücksprache mit der IVB
erst im Jahr 2009 abgewickelt werde.
Auf die erneute Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der diesjährigen Follow up
– Einschau wurde vom Referat „Budgetabwicklung und Finanzcontrolling“ mitgeteilt,
dass der von der Stadt Innsbruck im Jahr 2006 zuviel bezahlte Betrag von € 91,00 im

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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