Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.83

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In ihrer Stellungnahme hat die RCI darauf hingewiesen, dass die Maximalwerte von
der ARA AG österreichweit – jeweils in Abhängigkeit zu den Lizenzmengen – festgelegt werden. Da es sich bei der ARA jedoch um eine Non-Profit-Gesellschaft handelt,
werden jeweils am Ende des Kalenderjahres die tatsächlichen Sammelmengen aufgerollt und in Abhängigkeit des „Übersammlungsgrades“ zusätzliche Mittel aus einem
„Härtefond“ ausgeschüttet. Weiters führt der GF aus, dass in den letzten Jahren in
der Sammelregion Innsbruck Stadt jedoch keine derartigen Übermengen angefallen
sind, um in den Genuss von Geldern aus dem Härtefond zu kommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

68

Die RCI wickelt den operativen Teil der Entsorgung (Sammeln und Transport) von
LVP und MVP im Sinne der VerpackVO auch nicht selbst ab, sondern hatte Dritte mit
Teilleistungen beauftragt. Den mit den Subpartnern abgeschlossenen Vereinbarungen
war u.a. zu entnehmen, dass der Mengenrahmen im Hinblick auf die Sammlung von
LVP und MVP aus Modul 1 und 2 für die Fraktion LVP mit 2.040 Tonnen und für die
Sammelfraktion Metalle mit 510 Tonnen pro Jahr festgelegt worden ist. Dazu stellte
die Kontrollabteilung fest, dass im Jahr 2008 von den Subpartnern insgesamt rd.
2.275 Tonnen an LVP in Rechnung gestellt und diese von der RCI auch tatsächlich
bezahlt worden sind. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung auf den
vereinbarten Mengenrahmen verwiesen und empfohlen, auf die Einhaltung der Maximalwerte besonderes Augenmerk zu legen.
Aufgrund der Tatsache, dass die RCI vereinbarungsgemäß im gesamten Stadtgebiet
und jahresdurchgängig Verpackungen zu sammeln hat, ist lt. Stellungnahme der Gesellschaft eine Einhaltung des vereinbarten Mengenrahmens – sowohl in Bezug auf
Unter- und Übersammlung – nicht möglich. Gesammelt werde nämlich die gesamte
anfallende Menge. Signifikante Übersammlungen würden allenfalls aus einem Härtefond abgegolten werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

69

Das Rechnungswesen der RCI (Fibu und Kostenrechnung) wird über die IKB AG abgewickelt. Das vom Geschäftsbereich Management Service der IKB AG in diesem Zusammenhang seinerzeit (am 3.10.2002) gelegte Offert sah hiefür ursprünglich einen
Pauschalpreis von € 16.500,00 p.a. zzgl. USt vor. Dabei wurde von einem Mengengerüst auf Niveau des Jahres 2001 ausgegangen, wobei bei einem wesentlichen Abweichen der tatsächlich in der RCI anfallenden Geschäftsfälle die Pauschale jährlich einer
Anpassung unterzogen werden sollte. Zusätzlich wurde eine Wertsicherung des Entgeltes vereinbart, welche jeweils mit der vierten Quartalsabrechnung geltend gemacht werden sollte.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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