Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.24

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Dienstbarkeit vereinbarte Entgelt zu bezahlen und die Dienstbarkeit grundbücherlich
auf den tangierten Liegenschaften in GB 81121 Mühlau ersichtlich zu machen.
Im Anhörungsverfahren dazu argumentierte die Naturstrom Mühlau GmbH damals,
dass ein Dienstbarkeitsvertrag im Sinne des Stadtsenatsbeschlusses vom
09.03.2005 aus zwei Gründen nicht vollinhaltlich abgeschlossen werden könne. Zum
einen sei die an den Stadtsenatsbeschluss anknüpfende Forderung, die Druckrohrleitung gegebenenfalls zu verlegen, technisch nicht möglich, zum anderen wären Teile
der benützten Grundflächen in der Zwischenzeit von der Stadt Innsbruck im Tauschwege übergeben worden.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH war zudem der Meinung, dass
aufgrund der aufrechten wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung
ein Legalservitut vorhanden sei, welches eine Absicherung der Druckrohrleitung auf
Fremdgrund darstelle. Die Geschäftsführung wies auch darauf hin, dass sie sich redlich bemüht habe und auch weiterhin bemühen werde, einen entsprechenden Servitutsvertrag abzuschließen. Hierzu wären auch mehrere Vertragsentwürfe vorgelegt
worden. Im Hinblick auf die geforderte Verlegepflicht konnte jedoch kein Konsens erreicht werden.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2010 verwies die Geschäftsführung
der Naturstrom Mühlau GmbH auf ihre ursprüngliche Reaktion im Anhörungsverfahren zum Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Naturstrom Mühlau GmbH, Zl. KA-05762/2009, und betonte zudem, dass mit der Stadt
Innsbruck, (damaliges) Referat Rechtsberatung/Liegenschafts-verwaltung, neuerliche
Verhandlungen zur Erreichung eines Servitutsvertrages aufgenommen worden wären.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Prüfung 2011 informierte die
Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH die Kontrollabteilung, dass die Vertragsverhandlungen zur Erlangung eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der Naturstrom Mühlau GmbH zu einem Abschluss
gebracht werden konnten und die notariell beglaubigte Unterfertigung unmittelbar bevorstehe.
In Beantwortung einer neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2012 berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH, dass der in Rede stehende Dienstbarkeitsvertrag mit 22.02.2012 notariell beglaubigt unterfertigt worden ist. Eine Kopie des Dienstbarkeitsvertrages, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Naturstrom Mühlau
GmbH, wurde der Kontrollabteilung vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Grundsätzlich bestätigte die Kontrollabteilung in ihrem Prüfbericht eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Geschäftskontos der Naturstrom Mühlau GmbH. Kontoüberziehungen wurden lediglich vereinzelt (vorwiegend in der Errichtungsphase des
Kleinwasserkraftwerkes) und in einem zeitlich engen Rahmen in Anspruch genommen. Hauptsächlich wurde das Bankkonto auf Habenbasis geführt. In Bezug auf die
Sollzinsen (€ 1.047,13) und Überziehungsprovisionen ( €1.035,98) des Jahres 2006

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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