Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.87
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Zur Follow up – Einschau 2012 berichtete der Geschäftsführer, dass ein entsprechendes Strategie- bzw. Ziel- und Aufgabenpapier formuliert und mit den Gesellschaftern vorab besprochen worden wäre. Dieses würde auch einen Gegenstand der
nächsten Generalversammlung der IMG bilden. Bezüglich einer empfohlenen
schnellstmöglichen Entscheidung über die weitere organisatorische Struktur der IMG
merkt die Kontrollabteilung an, dass diese durch die Festlegung der künftigen Gesellschafterstruktur (vgl. Tz 101) getroffen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
7.2 Bericht über die stichprobenartige Prüfung
des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines
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Die Kontrollabteilung hat den Innsbrucker Schulsponsoring-Verein einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen und das Ergebnis in dem Bericht vom 19.07.2012, Zl.
KA-04472/2012, zusammengefasst. In ihren Schlussbemerkungen hielt die Kontrollabteilung u.a. fest, dass im Rahmen der Prüfung des Vereines einige Schwachstellen zutage getreten sind und gab unter Bezugnahme auf die im Bericht getroffenen Feststellungen und Empfehlungen auch einen Überblick über die nach ihrer Einschätzung erforderlichen Maßnahmen.
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Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren dazu teilte die Obfrau-Stellvertreterin des Vereines und gleichzeitig Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft mit,
dass der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines zum Anlass genommen worden wäre, grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Vereines anzustellen. Hierzu seien entsprechende Abklärungen mit eventuellen Sponsoringpartnern und Gespräche mit der politischen Stadtführung notwendig gewesen. Basierend auf diesen Überlegungen sei
man letztlich zum Schluss gekommen, dass der Verein aufgelöst werden soll.
Darüber hinaus wurde damals berichtet, dass die IKB AG der Obfrau-Stell-vertreterin
zugesichert hätte, dass die jährlichen Sponsorgelder in der Höhe von € 20.000,00 für
die Innsbrucker Pflichtschulen gesichert seien. Das Geld werde demnach nicht an
den Verein, sondern an die Stadt Innsbruck überwiesen und für gezielte Projekte im
Rahmen der Innsbrucker Pflichtschulen verwendet. In diesem Sinne werde eine
Sponsoringvereinbarung zwischen der IKB AG und der Stadt Innsbruck (Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft) abgeschlossen.
Der Saldo am Vereinskonto (letzter Kontoauszug vom 29.06.2012) belief sich laut
damaliger Stellungnahme auf € 44.799,72. In diesem Betrag war u.a. auch ein
Sponsorbetrag der IKB AG in der Höhe von € 10.000,00 für ein Migrationsprojekt enthalten. Es war geplant, dieses Projekt bis Ende 2012 umzusetzen und das Geld somit
zweckgebunden laut der Vereinbarung mit der IKB AG zu verwenden. Die restlichen
Gelder des Vereinskontos würden gemäß Auskunft der Obfrau-Stellvertreterin als
Sockelbeträge ausbezahlt werden. Das Vereinskonto könne in weiterer Folge aufgelöst werden und der Verein seine Tätigkeit einstellen.
121
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Prüfung 2012 ersuchte die Kontrollabteilung
den Innsbrucker Schulsponsoring-Verein mit Schreiben vom 16.01.2013, Zl.
KA-00379/2013, kurze Sachverhaltsdarstellungen über die getroffenen Veranlassun-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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