Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.100

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Der Stadtsenat hat in diesem Zusammenhang am 01.12.2004 folgenden (hier nur
auszugsweise wiedergegebenen) Beschluss gefasst:
„Hinsichtlich des städtischen Grundstückes 774, vorgetragen in EZ 683, Grundbuch
81112 Igls, gilt rückwirkend ab 01.01.2003 anstelle des bisherigen Baurechtszinses
jener Bestandzins, welcher für die bereits in Bestand gegebenen städtischen
Grundstücke in diesem Bereich gilt. Dieser Bestandzins gilt auch für jene Grundstücke, die durch Kauf bzw. Tausch in das Eigentum der Gemeinde gelangen, soweit
sie der Reitsportanlage dienen.“

Die Kontrollabteilung vermisste in diesem Zusammenhang eine vertragliche Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und empfahl, die geänderten Modalitäten hinsichtlich der Höhe des Baurechtszinses (Wegfall des bisherigen wertgesicherten pauschalen Baurechtszinses und Anwendung eines wesentlich günstigeren wertgesicherten Bestandzinses je Quadratmeter Grundfläche) auch zwischen den Vertragsparteien Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und der Firma Reitsportzentrum Igls
GmbH als Baurechtsnehmerin in Schriftform neu zu formulieren. In der damaligen
ersten Stellungnahme erklärte die RSZ, dass sie diese Empfehlung der Kontrollabteilung aufgreifen werde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2011 teilte die Geschäftsführung der ISpA in dieser Angelegenheit mit, dass die mit StS-Beschluss vom
01.12.2004 beschlossenen und seitdem in der Praxis auch vollzogenen Vorgaben am
22.12.2011 in einem Schreiben der ISpA an die „Stadt Innsbruck, MA I/Referat für
Liegenschaftsangelegenheiten“ dokumentiert worden sind und gebeten wurde, dieses
Schreiben zum Zeichen des Einverständnisses zu unterfertigen und an die ISpA zu
retournieren. Diese Unterschrift stand zum Zeitpunkt der aktuellen Follow up – Prüfung 2011 noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Die IISG hat zuletzt am 04.02.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 der RSZ einen Gesamtpachtzins gemeinsam für mehrere Grundstücke in der Höhe von € 2.046,27 (inkl.
Verwaltungskosten und USt) in Rechnung gestellt.
In Anlehnung an diese Pachtvorschreibung der IISG an die RSZ verifizierte die Kontrollabteilung die entsprechenden Berechnungsgrundlagen. Primär auffällig war dabei, dass die jährlichen Pachtvorschreibungen auf Basis einer Nutzfläche von 25.565
m² erfolgten, das entspricht einer Größe, die sich aus der Summe der in den diversen
Pachtverträgen angegebenen Grundflächen ergibt. Demgegenüber zeigten die Recherchen der Kontrollabteilung, dass die Flächenangaben in den Kaufverträgen hinsichtlich der Gst(e) 772 und 774 (Baurechtsgrundstück) von den Flächenangaben in
den maßgeblichen Pachtverträgen differieren, und zwar konkret um – 178 m² bzw. +
21 m². Aus einem in dieser Angelegenheit ergänzend erstellten Grundbuchsauszug
per 19.01.2011 entnahm die Kontrollabteilung zudem, dass dort das Gst 773 mit einer
Fläche von 2.712 m² (also abweichend von der im ursprünglichen Pachtvertrag angegebenen Größe von 2.615 m²), d.h. mit einer Differenz von + 97 m² aufscheint. Nach
Meinung der Kontrollabteilung sind dadurch die Pachtvorschreibungen der IISG an
die RSZ – wenn auch nur mar-ginal – per Saldo zu hoch berechnet worden.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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