Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.101

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Im Hinblick auf die aufgezeigten unterschiedlichen Daten empfahl die Kontrollabteilung, den Sachverhalt rund um die Flächendifferenzen zu klären. Allfällige bisher zu
viel geleistete Pachtentgelte wären aus Sicht der Kontrollabteilung nach Maßgabe einer eventuellen Verjährung zurückzuerstatten. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren
signalisierte die RSZ, dass sie der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechen
werde.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2011 versicherte die Geschäftsführung
der ISpA, dass der Bestandzinsberechnung der genannten Grundstücke nunmehr jene Flächen zugrunde gelegt werden, die sich aus den aktuellen Grundbuchsauszügen ergeben. Da diese Flächen entsprechend vermessen und im Grenzkataster eingetragen sind, sei von deren Richtigkeit auszugehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Wertanpassung des Pachtzinses für die an die RSZ in Bestand gegebenen städt.
Grundstücke ist in den jeweiligen Pachtverträgen wie folgt vereinbart:

Grundstücke
(alle KG Igls)

Index

Basis

Ausgangswert

Gst 769 und Gst 773

VPI 1996

Feber 1998

ATS 0,90/m²

Gst 770

VPI 1996

Juni 2000

ATS 2,80/m²

Gst 771

VPI 1996

April 1997

ATS 0,90/m²

Gst 772

VPI 1986

September 1996

ATS 0,90/m²

Gst 774
(Baurechtsgrundstück)

VPI 1996

Jänner 1997

ATS 170.000,00/Jahr

Gst 775/1

VPI 1996

April 2000

ATS 1,00/m²

Die Kontrollabteilung stellte unter Hinweis auf den bereits zitierten Beschluss des
Stadtsenates vom 01.12.2004 fest, dass die RSZ derzeit einen einheitlichen Pachtzins für alle städt. Grundstücke, einschließlich des Baurechtsgrundstückes, zu bezahlen hat, obwohl sich der in den diversen Pachtverträgen festgelegte Ausgangswert in
einer Bandbreite von ATS 0,90 bis ATS 2,80 je Quadratmeter bewegt. Eine schriftliche bzw. vertragliche (Zusatz-)Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck
und der RSZ im Hinblick auf die Abkehr von den ursprünglichen Vereinbarungen in
den Pachtverträgen bzw. der Anwendung des neuen (mit Beschluss des Stadtsenates vom 01.12.2004 genehmigten) Modus der Berechnung des Pachtzinses konnte
die Kontrollabteilung aus den im Rahmen der Prüfung vorgelegten Unterlagen nicht
entnehmen. Ergänzend eingeholte mündliche Auskünfte ergaben auch keinen Hinweis auf eine derartige vertragliche Aktualisierung.
Darüber hinaus konnte die Kontrollabteilung den von der Rechtsabteilung der IISG
mit Schreiben vom 15.11.2004 vorgeschlagenen und vom Stadtsenat am 01.12.2004
beschlossenen – für alle städt. Grundstücke im Bereich der Reitanlage Igls einheitlichen – Pachtzins in seiner Höhe nicht schlüssig nachvollziehen. Auffällig im rechnerischen Nachvollzug war jedenfalls, dass in den der Kontrollabteilung zur Verfügung
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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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