Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.105

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Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau teilte die Geschäftsführung der ISpA der Kontrollabteilung mit, dass eine Neuberechnung des Pachtzinses
durchgeführt worden wäre. Die entsprechenden Unterlagen sind der Kontrollabteilung
vorgelegt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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In der Liegenschaft in der damaligen EZ 90029 GB 81132 Sistrans, dort über das
zugehörige Gst 175, zieht sich entlang der Südseite – etwa parallel zur Wegparzelle
742 – ein kleines Gerinne hin. Jene Fläche, welche sich zwischen Wegparzelle 742
und dem Gerinne befindet, ist Gegenstand des Pachtvertrages vom 25.02.1997, abgeschlossen zwischen dem Liegenschaftseigentümer und der Reitsportzentrum Polai
GmbH (in Gründung). Im Pkt. 3 des Pachtvertrages wurde damals einvernehmlich
festgehalten, dass die Länge dieser Fläche ca. 285 m und das Ausmaß ca. 3.550 m²
beträgt. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung ab 01.01.1998 auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Als jährlicher Pachtzins sind seinerzeit ATS 0,90/m², wertgesichert
nach dem VPI 1986, Ausgangsbasis November 1997, vereinbart worden.
Der Pächter wurde verpflichtet, entlang der südseitigen Grenze des Gerinnes einen
Zaun zu errichten und das Pachtgrundstück so gegenüber dem restlichen Gst 175
abzugrenzen. Allerdings steht dem Pächter frei, das Gerinne an einigen Stellen zugänglich zu machen, um die Pferde tränken zu können (Trogtränken).
Alle Rechte und Pflichten aus diesem Pachtvertrag gingen auf die Reitsportzentrum
Igls GmbH als Rechtsnachfolgerin der Reitsportzentrum Polai GmbH über.
Im Zuge der Verifizierung des in der Vergangenheit verrechneten Pachtentgeltes hatte die Kontrollabteilung auch bei diesem Pachtverhältnis zu kritisieren, dass die Indexanpassungen des Bestandzinses nicht auf Basis der festgelegten Werte des
Pachtvertrages abgewickelt worden sind, sondern auch hier (ab 2004) fälschlicherweise der VPI 1996 mit Ausgangswert Feber 2004 herangezogen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Pachtzins zu berichtigen und die Wertanpassungen künftig so durchzuführen, wie es im Pachtvertrag vorgegeben ist. Im Rahmen
des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens betonte die RSZ, dass sie die Anregung der
Kontrollabteilung umsetzen werde.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2011 gab die Geschäftsführung der
ISpA bekannt, dass eine Neuberechnung des Pachtzinses durchgeführt worden wäre.
Die entsprechenden Unterlagen sind der Kontrollabteilung vorgelegt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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