Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.3

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-3-

(TIWAG) wird von der Stadt Innsbruck
mitübernommen.
4.

Die Stadt Innsbruck wird die auf
Grundstück 1687, KG 81125 Pradl
und C-LNr. 2 zu Grunsten des Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten
grundbücherlich sichergestellte
Dienstbarkeit, den auf Grundstück 1687 stehenden so genannten
Rissenstein (alter Meilenstein) auf der
jetzigen Stelle zu belassen, ebenso
mitübernehmen.

5.

Die Stadt Innsbruck tritt in das vorliegende Pachtverhältnis vom 1.3.2006
als Verpächterin mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein.

6.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes und trägt alle mit
dem Rechtsgeschäft verbundenen öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigungen.

7.

7.

IV 1647/2012
Land Tirol, Stadtgemeinde
Innsbruck und Innsbrucker Soziale Dienste GesmbH (ISD), Leistungsvereinbarung über die stationäre Hilfe für pflegebedürftige
Personen und Leistungsvereinbarung über die Erbringung von
Leistungen der mobilen Pflege
und Betreuung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt den vorliegenden Leistungsvereinbarungen
zwischen dem Land Tirol, der Stadt
Innsbruck und der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) hinsichtlich der stationären Hilfe
für pflegebedürftige Personen sowie
der mobilen Pflege und Betreuung zu.

2.

Die Mag.-Abt. I wird in Abstimmung
mit der Mag.-Abt. IV und der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) mit der Prüfung und
eventuellen Überarbeitung des Rahmenvertrages zwischen Stadt Innsbruck und Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) beauftragt.

Die Finanzierung wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
8.

IV 1749/2012
Elektro Schiller GesmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ing.
Schiller Bernd, Mentlgasse Nr. 1,
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, Gewährung einer Arbeitsplatzprämie

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012:
Gemäß der Richtlinie für die Gewährung
von Prämien für die Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen bei Betriebsneuansiedelungen bzw. Betriebsneugründungen sowie
Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadtgemeinde
Innsbruck (Beschluss des Gemeinderates
vom 22.6.1995), gewährt die Stadt Innsbruck dem Unternehmen Elektro Schiller
GesmbH, Mentlgasse Nr. 1 für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen eine FördeGR-Sitzung 29.3.2012