Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.4

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-4-

rung in der Höhe von € 27.163,--. Die Bedeckung ist auf der Vp. 1.780100.775000 Betriebsförderungen gegeben.
9.

11.

Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von
mehrspurigen Kraftfahrzeugen
(Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2006) geändert wird im
Hinblick auf die Einführung eines "Handy-Parkens"

V 1966/2012
Kinder- und Jugendeinrichtungen, mittelfristige Fördervereinbarung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.3.2012:
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
mit nachstehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen eine mittelfristige Fördervereinbarung auf drei Jahre laut vorliegendem Mustervertrag abzuschließen.
Subvention für das Jahr 2012
€ 35.000,--

-

Kinderfreunde Tirol

-

Landesverband der Tiroler Pfadfinderinnen und Pfadfinder
€ 16.000,--

-

Verein Workstation

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012:
Die Erlassung der beiliegenden Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für
das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2006) geändert wird im Hinblick auf
die Einführung eines "Handy-Parkens",
wird genehmigt.

€ 9.000,--

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI,
GR Volderauer und FREI UND FREIHEITLICH; 4 Stimmen):
-

II-SV 404e/2011

12.

IV 11796/2011
Rücklagenzuführung 2011
(Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage, Haushaltsrücklage - Bedeckung außerordentlichen Haushalt)

Z6 Jugendzentrum Innsbruck
€ 95.000,--

Beschluss (einstimmig):
10.

II-SV 198e/2012

1.

Zur Finanzierung von in den nächsten
Jahren anstehenden Projekten (Straßenbahnausbau, Trendsport- und
Kletterhalle), wird eine Zuführung in
der Höhe von € 1.000.000,-- an die
Erneuerungsrücklage (Gesamtrücklage nach Zuführung € 8.316.042,48)
genehmigt.

2.

Zur Bedeckung der unbedingt notwendigen Überträge aus dem außerordentlichen Haushalt 2011 in den
außerordentlichen Haushalt 2012 wird
eine weitere Zuführung in der Höhe
von € 300.000,-- an die Rücklage des
außerordentlichen Haushaltes (Gesamtrücklage nach Zuführung
€ 2.946.785,74) genehmigt.

Entwurf einer Verfügung über
die Übertragung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich betreffend Verordnungen
im Straßenverkehr
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.3.2012:
Beiliegender Entwurf einer Verfügung über
die Übertragung von Angelegenheiten im
eigenen Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr wird beschlossen.

GR-Sitzung 29.3.2012