Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.50
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de deshalb bei der städt. Beteiligungsverwaltung eine Änderung dieser Beschlusslage anregen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 berichtete das Amt für Personalwesen,
dass die Verhandlungen der städt. Beteiligungsverwaltung zur Rückführung der
Lohnverrechnung für den oben erwähnten Personenkreis noch nicht abgeschlossen
seien.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau hat das Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass eine Rückführung der Personalverrechnung seitens der Beteiligungsverwaltung unter Beiziehung des Referates Besoldung geprüft worden sei.
Aufgrund massiver Bedenken der IKB AG werde entgegen der angestrebten Zielsetzung ein anderer Weg beschritten. Die IKB AG stelle hinkünftig nur noch jene Kosten
in Rechnung, die auch der Besoldung erwachsen würden. Dieser Betrag werde auch
anderen Institutionen, denen die Stadtgemeinde Personal zur Verfügung stelle, verrechnet. Diesbezüglich habe man mit der ISD, mit dem Landestheater und mit der IIG
Vereinbarungen treffen können. In diesen Vereinbarungen fände sich auch eine entsprechende Indexanpassung. Eine schlichte Vereinbarung mit der IKB AG habe aus
rechtlichen Gründen nicht getroffen werden können, daher habe man einen Beschluss des Stadtsenates am 21. November 2011 erwirkt, der nun eine kostenneutrale Vorschreibung gewährleiste. Die nun sehr günstigen Kosten würden ab 01. Jänner
2012 zu tragen kommen. Somit habe zwar nicht technisch, aber finanziell der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Bericht vom 19.04.2010, Zl. KA-01591/2010, fasste die Kontrollabteilung ihre Ergebnisse über die Prüfung von Transferzahlungen an (und von) Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung bezüglich der IVB und der IKB AG zusammen. Dabei führte
die Kontrollabteilung unter anderem aus, dass über die Vp. 1/875000-755110 – Laufende Transferzahlung Studentensemesterkarte seit dem Jahr 1996 (beginnend mit
dem damaligen Wintersemester 1996/1997) die 25 %ige Finanzierungsbeteiligung
der Stadt Innsbruck am gesamten Abtarifierungsverlust in Bezug auf die vergünstigten Semestertickets für Studenten im Stadtverkehr abgewickelt worden ist. Weitere
25 % des Abtarifierungsverlustes wurden von der IVB aus MÖSt-Mitteln des Landes
Tirol und die verbleibenden 50 % vom Bund finanziert. Zur buchhalterischen Abwicklung der Auszahlungen durch die MA IV bemängelte die Kontrollabteilung, dass eine
periodenreine Erfassung der Auszahlungen nicht erfolgt ist. So wurde die Vp.
1/875000-755110 im Haushaltsjahr 2009 bei einem budgetierten Betrag von
€ 80.000,00 mit insgesamt 3 Teilbeträgen im Gesamtausmaß von 79.683,93
€
€
bebucht. Der erste Betrag betraf eine
(€ 6.461,82, €31.222,11 und 42.000,00)
Restsumme des Wintersemesters 2008/2009. Für das Sommersemester 2009 wurde
von der IVB ein Betrag in Höhe von € 31.222,11 verrechnet. Für das Wintersemester
2009/2010 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von € 44.076,51 angefallen, welcher aus
budgetären Gründen auf das Haushaltsjahr 2009 (€ 42.000,00) und 2010
(€ 2.076,51) aufgeteilt worden ist. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es durch diese
buchungstechnische Vorgangsweise zu einer zeitlichen Vermischung der geleisteten
Zahlungen gekommen und somit eine periodenreine Erfassung von Auszahlungen
nicht sichergestellt ist. Zur Erhöhung der Transparenz und Aussagekraft im Voranschlag und in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung,
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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