Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.49
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worden ist, eine Konkretisierung im Hinblick auf eine zweckmäßige Gesamtverantwortlichkeit vorzunehmen.
Hierzu teilte die MA II in ihrer seinerzeitigen Stellungnahme mit, dass auch aus Sicht
des Amtes für Strafen/Referat Kurzparkzonenstrafen die Notwendigkeit der Klärung
der Gesamtverantwortlichkeit bzw. die Festlegung einer federführenden Dienststelle
wünschenswert erschiene. Das Amt für Rechnungswesen der MA IV gab dazu bekannt, dass eine Gesamtverantwortlichkeit aufgrund der gegebenen Sachlage und
der gültigen MGO sinnvoller Weise nicht bei der MA IV anzusiedeln wäre.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2009 wurde vom Referenten für Kurzparkzonenstrafen ausgeführt, dass ihm nicht bekannt sei, ob und gegebenenfalls in welcher
Weise entsprechende Bestrebungen seitens der verantwortlichen Entscheidungsträger ins Auge gefasst worden sind. In diesem Zusammenhang verwies der Leiter des
Referates „Kurzparkzonenstrafen“ der MA II auf das Fehlen eines entsprechenden
StS-Beschlusses.
Mit Schreiben des Büros des Magistratsdirektors vom 23.03.2011, Zl.
I-MD-0018e/2011, wurde der Kontrollabteilung bekannt gegeben, dass die „Federführung für die Bearbeitung und Evidenthaltung des Kurzparkzonen-Überwachungsvertrages dem Leiter des Referates Parkraumbewirtschaftung und Straßenrecht bereits
im September 2009 übertragen worden ist. Dies geschah lt. erhaltener Auskunft in
Absprache der damaligen Abteilungsleitung der MA II mit der betroffenen Amtsleitung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2009 hat die Kontrollabteilung im Rahmen der Durchleuchtung des Personalaufwandes u.a. die vom Referat
Besoldung erbrachten Fremdleistungen verifiziert. Im Verlauf der Prüfung hat die
Kontrollabteilung auch zur Sprache gebracht, dass die Personalverrechnung der
ehemaligen im Aktivstand befindlichen Bediensteten der Stadtwerke Innsbruck, welche der IKB AG seit 1994 zur Dienstleistung zugewiesen sind, anfänglich vom Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck (GSB) wahrgenommen worden ist. Auf Basis eines
StS-Beschlusses (vom 08.07.2003) sind diese Agenden rückwirkend mit 01. Jänner
2003 an die Personalabteilung der IKB AG ausgelagert worden, wobei hierfür damals
als Entgelt ein nach dem VPI 2001 wertgesicherter Betrag von € 10,00 (exkl. USt) pro
Mitarbeiterstammsatz und Monat vereinbart worden ist. Zum Zeitpunkt der Prüfung
hatte sich dieser Satz mittlerweile auf € 11,31 (exkl. USt) erhöht, wobei im R ahmen
der geschilderten Tätigkeit 230 Mitarbeiter zu betreuen waren. 2009 schlug sich der
Nettoaufwand für die beanspruchte Leistung beim GSB immerhin mit € 33.005,18 zu
Buche. Im Hinblick auf diesen erheblichen Kostenfaktor hat die Kontrollabteilung deshalb resümierend empfohlen zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die
Lohnverrechnung für den gegenständlichen Personenkreis rückgeführt werden könnte.
In der Stellungnahme betonte das Amt für Personalwesen, dass der Empfehlung, die
Lohnverrechnung für den in Rede stehenden Personenkreis zurückzuführen, gerne
entsprochen werden könne. Die derzeitige Situation, basierend auf einem entsprechenden Antrag der IKB AG, gehe jedoch auf einen StS-Beschluss zurück, man wer-
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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