Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.48

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Der diesbezüglich von der MA I erarbeitete Vertragsentwurf wurde dem StS in seiner
Sitzung vom 20.01.2010 vorgelegt. Auf Ersuchen des ressortzuständigen Stadtrates
für Straßen und Verkehrsrecht sowie Verkehrsplanung, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft wurde der gegenständliche Akt und somit die Adaptierung des Überwachungsvertrages von der Bürgermeisterin zur weiteren Überprüfung zurückgestellt. Die Mitglieder des StS waren nämlich der Meinung, dass die erfolgsorientierte Bindung eines
Teiles des Entgeltes für die vertragliche Leistungserbringung der Firma nicht vertretbar sei. Vielmehr sollte der erfolgsorientierte 15 %ige Anteil des vereinbarten Entgeltes als Fixbetrag angeboten werden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2010 wurde der Kontrollabteilung hierzu mitgeteilt,
dass noch keine entsprechende Beschlussfassung durch die Mitglieder des StS vorliegt.
In ihrer Sitzung vom 09.03.2011 haben die Mitglieder des StS beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem inhaltlichen Auftrag einzusetzen, die Neugestaltung der Kurzparkzonen im gesamten Stadtgebiet sowie die Vorbereitung einer EU-weiten Ausschreibung des Überwachungsauftrages ehestmöglich in die Wege zu leiten. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war bis Ende April 2011 den Mitgliedern des StS zu berichten.
Daraufhin wurde der gegenständliche Akt gemäß Beschluss des StS vom 11.05.2011
den im GR vertretenen Fraktionen zur Information übermittelt und soll in der Folge im
Rahmen einer Sitzung des erweiterten StS behandelt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zusammenhang mit den zum Überwachungsvertrag getroffenen Feststellungen
und Beanstandungen hat die Kontrollabteilung darüber hinaus angeregt, verschiedene Punkte des gegenständlichen Vertragswerkes zu adaptieren bzw. zu überarbeiten.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten
erklärt, dass sie bei der Adaptierung bzw. Überarbeitung des Überwachungsvertrages
gerne zur Verfügung stehe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 hat die MA II – Amt für Strafen berichtet,
dass zwischenzeitlich ein adaptierter und aktualisierter Vertragsentwurf existiert, welcher in der Sitzung des Stadtsenates vom 20.01.2010 behandelt – allerdings noch
nicht beschlossen (vgl. Tz 18) – worden ist. Auch zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2010 lag noch keine diesbezügliche Willensbildung der Mitglieder des StS vor.
Da eine Behandlung des Berichtes in der zuständigen Arbeitsgruppe bis dato noch
aussteht, wird
der Empfehlung der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werden.
Die Prüfung des Überwachungsvertrages zeigte auch, dass verschiedene Vertragspunkte für mehrere Dienststellen relevant waren. Eine Gesamtverantwortlichkeit für
die Überwachung der einzelnen Bestimmungen bzw. die sich aus dem Vertrag wechselseitig ergebenden Rechte und Pflichten war nicht festgelegt, weshalb empfohlen

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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