Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.60

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Im Rahmen des aktuellen Anhörungsverfahrens zur Follow up – Prüfung 2011 informierte die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH die Kontrollabteilung,
dass die Vertragsverhandlungen zur Erlangung eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Naturstrom Mühlau GmbH zu einem Abschluss gebracht werden konnten und die notariell beglaubigte Unterfertigung unmittelbar bevor stehe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

35

Auf dem zur Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs der Naturstrom
Mühlau GmbH eingerichteten Bankkonto waren/sind die beiden Geschäftsführer einzeln zeichnungsberechtigt. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kontrollabteilung
daran, dass nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages eine kollektive
Zeichnungsberechtigung vorgesehen war/ist, wobei die Generalversammlung jedem
der beiden Geschäftsführer eine selbständige Vertretungsbefugnis erteilen kann. Die
Kontrollabteilung empfahl, einen Generalversammlungsbeschluss herbeizuführen, in
dem die bestehende Einzelzeichnungsberechtigung der beiden Geschäftsführer über
das Bankkonto sanktioniert wird. Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau
GmbH kündigte im Anhörungsverfahren und in der Follow up – Einschau 2010 dazu
an, den Vorschlag der Kontrollabteilung mittels Umlaufbeschluss umzusetzen.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Prüfung teilte die Naturstrom Mühlau GmbH
mit, dass dem Vorschlag der Kontrollabteilung mittels Umlaufbeschluss vom
20.04.2011 Folge geleistet worden ist. Als Nachweis wurde der unterfertigte Umlaufbeschluss der Generalversammlung der Naturstrom Mühlau GmbH zur Verfügung
gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

36

Grundsätzlich bestätigte die Kontrollabteilung in ihrem Prüfbericht eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Geschäftskontos der Naturstrom Mühlau GmbH. Kontoüberziehungen wurden lediglich vereinzelt (vorwiegend in der Errichtungsphase des
Kleinwasserkraftwerkes) und in einem zeitlich engen Rahmen in Anspruch genommen. Hauptsächlich wurde das Bankkonto auf Habenbasis geführt. In Bezug auf die
Sollzinsen (€ 1.047,13) und Überziehungsprovisionen ( €1.035,98) des Jahres 2006
merkte die Kontrollabteilung an, dass diese großteils auf eine nicht valutagerecht
stornierte Fehlbuchung der IKB AG, die nicht im Einflussbereich der Naturstrom
Mühlau GmbH lag, zurückzuführen waren. Die Kontrollabteilung sprach diesbezüglich
die Empfehlung aus, mit der IKB AG in Kontakt zu treten, um eine Refundierung der
angefallenen Zinskosten (Sollzinsen € 907,57 und Überziehungsprovision €895 ,78)
zu verhandeln. Die Geschäftsführung sagte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zu,
die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen und weiterzuverfolgen. Anlässlich
der vorangegangenen Follow up – Einschau 2010 informierte die Naturstrom Mühlau
GmbH darüber, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung aufgegriffen und eine Zusage seitens der IKB AG zur Refundierung der Zinskosten erreicht worden wäre.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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