Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.59
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Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres beschlossen werden. In ihrer Stellungnahme
zu dieser Empfehlung der Kontrollabteilung erklärte die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH, dass sie diese Anregung aufgreifen und weiter verfolgen werde.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2010 berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH, dass das Budget 2011 zeitgerecht erstellt worden sei und „sich derzeit (Feber 2011) im Stadium der Beschlussfassung befinde.“
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2011 wurde in ähnlicher Weise geantwortet und mitgeteilt, dass das Budget 2012 zeitgerecht erstellt worden wäre und sich
momentan (Feber 2012) in der Phase der Beschlussfassung befinde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Kontrollabteilung empfahl in der Angelegenheit Dienstbarkeitsvertrag „Druckrohrleitung“, die Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut ehestens wieder aufzunehmen. Vorrangiges Ziel müsse sein, einerseits den Beschluss des Stadtsenates
vom 09.03.2005 umzusetzen und anderseits den Dienstbarkeitsvertrag „Druckrohrleitung“ so rasch wie möglich zu unterfertigen sowie das für die Einräumung dieser
Dienstbarkeit vereinbarte Entgelt zu bezahlen und die Dienstbarkeit grundbücherlich
auf den tangierten Liegenschaften in GB 81121 Mühlau ersichtlich zu machen.
Im Anhörungsverfahren dazu argumentierte die Naturstrom Mühlau GmbH damals,
dass ein Dienstbarkeitsvertrag im Sinne des Stadtsenatsbeschlusses vom
09.03.2005 aus zwei Gründen nicht vollinhaltlich abgeschlossen werden könne. Zum
einen sei die an den Stadtsenatsbeschluss anknüpfende Forderung, die Druckrohrleitung gegebenenfalls zu verlegen, technisch nicht möglich, zum anderen wären Teile
der benützten Grundflächen in der Zwischenzeit von der Stadt Innsbruck im Tauschwege übergeben worden.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH war zudem der Meinung, dass
aufgrund der aufrechten wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung
ein Legalservitut vorhanden sei, welches eine Absicherung der Druckrohrleitung auf
Fremdgrund darstelle. Die Geschäftsführung wies auch darauf hin, dass sie sich redlich bemüht habe und auch weiterhin bemühen werde, einen entsprechenden Servitutsvertrag abzuschließen. Hierzu wären auch mehrere Vertragsentwürfe vorgelegt
worden. Im Hinblick auf die geforderte Verlegepflicht konnte jedoch kein Konsens erreicht werden.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2010 verwies die Geschäftsführung
der Naturstrom Mühlau GmbH auf ihre ursprüngliche Reaktion im Anhörungsverfahren zum Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Naturstrom Mühlau GmbH, Zl. KA-05762/2009, und betonte zudem, dass mit der Stadt Innsbruck, Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung, neuerliche Verhandlungen zur Erreichung eines Servitutsvertrages aufgenommen worden wären.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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