Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.43
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Zahl an Arbeitskräften berechnet, er beträgt
13 ha bis 20 ha. Im Vergleich dazu gehen
wir für den Wohnbaulandbedarf von 58 ha
bis 70 ha aus. Ich bitte zu beachten, dass
es sich hier ganz bewusst um Bandbreiten
handelt, die davon abhängig sind, wie dicht
man bauen kann oder wie multifunktional
gewisse Gebiete entwickelt werden können.
Wesentliche Grundlage war auch die Entwicklung der Baulandreserven. Anfang 2016
hatten wir einen Stand von ca. 30 ha. Diese
Zahl ist verpflichtend bei der Erarbeitung
des ÖROKO mit einzubinden. Inwiefern das
Auswirkungen auf die Festlegung hat, darauf komme ich später noch zurück. Es
wurden diverse Studien gemacht und Konzepte erarbeitet. Über viele davon sind der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte und teilweise der Stadtsenat
informiert worden. Das sind z. B. beim
Thema Siedlungsfläche und Freiraum die
Entwicklung des Gebietes HöttingWest/Harterhof. Dabei handelt es sich um
einen längeren Planungsprozess, der noch
eine Weile brauchen wird, bis es abgeschlossen werden kann. Auch die Bebauung des Campagnereiter-Areals fällt darunter.
Im Bereich Wirtschaft und Arbeit haben wir
die Entwicklungsstudie Wilten-Süd erstellt.
Für den Bereich Mobilität und Energie
kommt der Energieentwicklungsplan (EEP)
ins Spiel oder die Revision des Gefahrenzonenplans, die letztes Jahr ausgearbeitet
wurde. Zum Thema Gesellschaft wurde so
manche Bedarfsanalyse erstellt. Aufbauend
auf diesen Grundlagen gab es mehrere Beschlüsse im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und zum Teil
auch im Stadtsenat, worüber auch die gemeinderätlichen Klubs informiert wurden.
Der politische Beschluss war als Basis für
die Fortschreibung des ÖROKO nötig. Dabei wurde über die Annahme des zu erwartenden Wohnungsbedarfs - dass es eben
zwischen 6.500 und 7.000 neue Wohnungen brauchen wird -, über Neuwidmungen
im Ausmaß von 15 ha bis 18 ha, darüber,
den leistbaren Wohnbau besonders zu forcieren - das heißt wohnbaugeförderte Neubauten und bei entsprechender Nachfrage
auch Eigentumswohnbau, abgestimmt.
Nun komme ich zum Kapitel, wie das ÖROKO erstellt worden ist. Das erledigte die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, StadtentwickGR-Sitzung 24.05.2017
lung und Integration, nicht im stillen Kämmerchen, sondern es gab einen sehr kooperativen Planungsprozess, der nach diesem
Beschluss sehr intensiv durchgeführt wurde.
In verschiedensten Beteiligungsformaten
mit internen und externen FachexpertInnen
wurden zwischen Mai/Juni 2014 und Sommer 2015, also über ein Jahr lang, Zieldefinitionen und Planungsdokumente erarbeitet.
Folgende Ämter und Referate des Stadtmagistrats waren mit eingebunden:
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
Bauberatung - Gestaltung - Ortsbildschutz
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
Finanzverwaltung und Wirtschaft
Friedhöfe
Grundverkehr
Grünanlagen Planung und Bau
Kinder, Jugend und Generationen
Kultur
Land- und Forstwirtschaft
Präsidialangelegenheiten
Rad- und Fußgängerkoordinator
Schule und Bildung
Sport
Statistik und Berichtswesen
Tiefbau
Umwelttechnik und Abfallwirtschaft
Verkehrsplanung
Vermessung-GIS
Wirtschaft und Tourismus
Wohnungsvergabe
Auch einige städtische Beteiligungsunternehmen waren mit an Bord:
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG)
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB)