Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf

- S.49

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gegeben haben. Auch Umstrukturierungen
und Verdichtungen mit 25 ha bis 30 ha
nehmen noch einen großen Anteil ein. Wir
gehen allerdings davon aus, dass dieser
Anteil innerhalb der nächsten zehn Jahre
geringer werden wird. Der Anteil der Wohnungsentwicklung, also Verdichtung und
Umstrukturierung, liegt ja bei rund 70 %.
Baulandmobilisierung ist in BE-Gebieten mit
5 ha enthalten. Das hängt damit zusammen,
dass BE-Gebiete größere Flächen umfassen müssen. Die meisten Baulandreserven,
die wir haben, sind aber nur einzelne Bauplätze.
Wir gehen davon aus, dass innerhalb der
BE-Gebiete - bei vollständiger Realisierung
- und außerhalb von BE-Gebieten im Siedlungsgebiet, sprich bei Mobilisierung von
Baulandreserven und Verdichtungen im Bestand, mindestens 12.500 zusätzliche Wohnungen entstehen könnten.
Die Erfahrungswerte aus dem ÖROKO 2002 zeigen, dass aufgrund von Verfügbarkeiten und Finanzierungsfragen nur
etwa 50 % bis 70 % der BE-Gebiete umgesetzt werden - ganz oder in Teilbereichen.
Das ist darauf zurückzuführen, dass entsprechende Verhandlungen oft einfach länger dauern. Auch müssen diese Projekte ja
finanziert werden, nicht zuletzt von der
Stadtgemeinde. Trotzdem können auch unter dieser Annahme über 8.500 Wohnungen
realisiert werden. Damit kann der prognostizierte Bedarf von rund 6.500 bis
7.000 Wohnungen jedenfalls gedeckt werden.
Das war jetzt der Überblick über die wesentlichen Inhalte des ÖROKO. Der letzte Baustein dieser Präsentation ist den rechtlichen
Verfahrensschritten gewidmet. Ich starte
nochmals bei der ersten Folie und wiederhole: Im Herbst 2012 haben wir zum ersten
Mal um Fristverlängerung für drei Jahre angesucht, im Mai 2013 wurde im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und im Stadtsenat die Vorgangsweise für
die Bearbeitung des Prozesses festgelegt.
Auch erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung, wozu wir verpflichtet sind. Es wurden andere Dienststellen und auch externe Fachleute mit einbezogen. Im April/Mai 2014 gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte sowie in den gemeinderätlichen
Klubs Beratungen und sodann den BeGR-Sitzung 24.05.2017

schluss über die Grundlagen und Grundannahmen für die Fortschreibung des ÖROKO, insbesondere über den Wohnungsbedarf bzw. den Baulandbedarf für Wohnen
und Wirtschaft.
Von Mai 2014 bis Juni 2015 war der Zeitraum der intensiven Bearbeitung. Der kooperative Planungsprozess fand statt, bei
dem Ziele formuliert und Maßnahmen festgelegt wurden. Ab Juli 2015 sind wir dann
mit diesem Vorentwurf in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
gegangen. Nach mehreren Durchläufen und
sehr vielen, intensiven und gewinnbringenden Diskussionen wurde am 21.04.2016 die
Wohlmeinung zu diesem Vorentwurf ausgesprochen. Wir haben die Verpflichtung, ihn
dem Amt der Tiroler Landesregierung zur
Vorprüfung vorzulegen, was auch erfolgte.
Es gab einzelne Änderungsbeschlüsse des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, was insbesondere die Kategorien für den geförderten Wohnbau angeht. Auch wurden drei zusätzliche Erweiterungsgebiete auf ihre Genehmigungsfähigkeit überprüft. Wir haben diese Änderungen
eingearbeitet.
Im Juli 2016 wurde mit dem Vorprüfungsverfahren begonnen - gleichzeitig mit der
verpflichtenden Einholung diverser Fachstellungnahmen von unterschiedlichen
Dienststellen der Gemeinde, des Landes
und des Bundes. Im Herbst 2016 haben wir
das Ergebnis der Vorprüfung erhalten. Es
war eine große Herausforderung, die Vorschläge, Änderungen oder Ergänzungen
einzuarbeiten. Das haben wir unter Einbeziehung verschiedener Dienststellen und in
vielen Diskussionen - insbesondere auch in
baurechtlicher Hinsicht - abgearbeitet
Auf dieser Folie wird ein kurzer Überblick
über das Ergebnis dieser Vorprüfung gegeben. Insgesamt wurde der Vorentwurf des
ÖROKO als durchaus geeignete Grundlage
für die Auflage gesehen. Die Inhalte der
Fachstellungnahmen, die wir parallel eingeholt haben bzw. die bis Anfang dieses Jahres eingelangt sind, wurden eingearbeitet.
Auch dazu sind wir verpflichtet. Das Land
Tirol hat uns diverse Anregungen mitgegeben bzw. hatte es auch Einwände. Was für
uns einen relativ großen Mehraufwand bedeutete und im Gegensatz zu den Aussagen in den Vorbesprechungen stand - wir
mussten jetzt schon auf das TROG 2016