Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.47

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seitens der NutzerInnen ist das Projekt ein
durchaus positives Beispiel. In Summe
wurde dem Bau sowie der Abwicklung des
Projektes des Hauses der Musik ein positives Zeugnis ausgestellt, allerdings mit dem
Hinweis, dass einiges besser gemacht werden kann.
Wieso wurde die Betriebsanlagengenehmigung erteilt? Weil ein Gutachten vorliegt,
das die Genehmigung vorgibt. Wenn kritisiert wird, dass die Fluchtwege vier Meter
zu kurz sind, darf ich sagen, dass wir das
große Glück haben, dass unsere Bevölkerung sehr fit ist. Daher werden diese Personen eine Strecke von vier Metern auch noch
bewältigen. Es gibt zudem ein Gutachten,
das bescheinigt, dass der Fluchtweg ausreichend ist. Damit war dieses Detail genehmigungsfähig. Übrigens haben wir im Hause
eine der strengsten Baurechtsabteilungen,
die Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbeund Anlagenrecht.
Die zweite von GR Depaoli aufgeworfene
Frage beantworte ich ganz klar mit nein.
Zum Thema der Mehrkosten, worauf
GR Onay aufmerksam gemacht hat, darf ich
sagen, dass diese je zur Hälfte zwischen
Land Tirol und Stadt Innsbruck aufgeteilt
werden.
Zum Abschluss darf ich eine freudige Nachricht verkünden. Die pauschale Abrechnung
mit jener Firma, die die Kühl- und Heiztechnik eingebracht hat, wurde kritisiert. Diese
Firma hat ihren Sitz in Innsbruck, was mich
sehr freut. Wir haben hier einen sehr guten
Arbeitgeber.
Das Betriebskonzept der Wärme bzw. der
Kühlung ist so erfolgreich, dass die IIG den
NutzerInnen des Hauses der Musik für das
letzte Jahr einen Betriebskostennachlass in
Höhe von € 400.000,-- geben kann. Auch
für dieses Jahr ist ein ähnlicher Betrag erwartbar. Das heißt, dass das Konzept dermaßen erfolgreich ist, dass die Betriebskosten wesentlich günstiger sind, als diese vom
Gutachter geschätzt wurden. Wenn das
keine Erfolgsgeschichte, dann weiß ich
nicht mehr weiter.
Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes, Reihe Tirol 2020/2, Haus der Musik,
wird zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 16.07.2020

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht um13:30 Uhr die Sitzung, worauf
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl um
14:30 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit die Sitzung fortsetzt.
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
11.

MagIbk/31298/RA-VL-GU/1
Änderung diverser städtischer
Verordnungen aufgrund einer Novelle des Landes-Polizeigesetzes
(L-PG)

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge
1.

den in der Beilage 1 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung über den Leinenzwang für
Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,

2.

den in der Beilage 2 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird,

3.

den in der Beilage 3 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Spielplatzordnung geändert wird und

4.

den in der Beilage 4 angeschlossenen
Entwurf einer Verordnung, mit der die
Marktordnung de Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird,

beschließen.
Aufgrund einer Änderung desTiroler
Landes-Polizeigesetzes (L-PG) müssen die
Verordnungen angepasst werden.Ich darf
ankündigen, dass wir versuchenwerden,
über die Geschäftsstelle für Kom-munikation
und Medien ausreichend Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, wie die neuen
Spielregeln bei der Hundehaltung in unserer
Landeshauptstadt aussehen. Das wird ab
Spätsommer geschehen, damit die Regeln
dann bekannt sind.
StR Federspiel: Die Diskussion um Hunde
ist nicht neu. Sie fand im Laufe der Jahre
immer wieder statt. Letztes Jahr gab es die