Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.68
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Auch wenn man feststellt, dass gewisse
Dinge gescheitert sind, kann dieses Gremium in jeder Gemeinderatssitzung immer
noch etwas Neues beschließen. Ich glaube
nicht, dass wir die Zeit haben und uns das
leisten können, noch viele Jahre zu warten.
Wir sind an dem Punkt angelangt, wo uns
die Mittelschicht abwandert. Wer wissen
möchte, was es heißt, in einer Stadt zu regieren, die Menschen verliert, muss bitte
ostdeutsche Städte, wie Leipzig usw. fragen, die teilweise hunderttausende Menschen, vor allem auch Frauen, verloren haben.
Ich finde es noch viel schwieriger, in einer
solchen Stadt zu regieren, als in einer, die
so attraktiv ist, dass Menschen zuziehen.
Ich hoffe, dass es eine breite Mehrheit für
dieses Konzept gibt.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Von unserer
Fraktion kommt eine Zustimmung zum Konzept des leistbaren Wohnens. Ich stimme
vielem Gesagten zu und teile die Meinung.
Wir wissen, dass dieses Konzept ein Versuch ist. Wenn man nie beginnt, wird man
letztlich nichts erarbeiten können.
Es wird eine Möglichkeit geschaffen, damit
gewisse Menschen mit kleinen Einschränkungen Eigentum erwerben können. Ich
warne aber davor und bitte Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc, nicht den Eindruck
zu erwecken, dass die Menschen, die in einem Stadtteil wohnen, dort Eigentum erwerben können. Ich glaube, dass das sehr weit
hergeholt ist. Als Gemeinderat der Stadt
Innsbruck ist es wichtig, den BürgerInnen
nicht nur Träume vorzustellen, denn manche nehmen das vielleicht als bare Münze.
Der Inhalt der Unterlage spricht zurzeit von
30 Wohnungen, das ist ein guter Beginn.
Vielleicht kommen mittelfristig auch noch
30 Wohnungen dazu.
Wir alle würden uns das wünschen und arbeiten daran, dass es mehr werden. Bleiben
wir bitte bei dem, was wir hier heute beschließen. Es ist ein guter Weg und ein Meilenstein in der Entwicklung des Wohnbaus
in der Stadt Innsbruck. Ich bedanke mich
bei allen, die dieses Konzept erarbeitet haben, und beim Bürgermeister für die Vorlage. Ich hoffe, dass wir auch in der rechtlichen Prüfung in dem Sinne agieren können,
wie wir uns das vorstellen. Wir schauen da-
GR-Sitzung 16.07.2020
rauf, dass öffentliches Vermögen und öffentliches Eigentum zu guten Konditionen
Menschen in dieser Stadt zur Verfügung gestellt werden kann.
GR Mag. Plach: Ich muss mich jetzt noch
einmal zu Wort melden. Je mehr Wortmeldungen gefallen sind, desto mehr fühle ich
mich in unserer Haltung bestärkt. Es gibt ein
System, wie man etwas im öffentlichen
Mehrwert, im öffentlichen Eigentum und im
öffentlichen Einfluss erhalten kann, und das
heißt nicht verkaufen. Wir besitzen es und
können damit arbeiten.
Es ist spannend, wie von Fraktionen, die ich
sehr schätze, die sehr für eine offene Wirtschaft in dieser Stadt werben und für eine
freie Marktwirtschaft einstehen, argumentiert wird. Die Lösung für das Wohnungsproblem soll ein zweiter geschützter Eigentumsmarkt sein, bei dem wieder eine begünstigte Gruppe untereinander Eigentum,
das rechtlich beschränkt ist, unter gewissen
Rahmenbedingungen weiterverkaufen kann.
Wir wissen mittlerweile, dass das rechtlich
in dieser Form nicht haltbar ist. Wir wissen
auch, dass alle Städte, die noch halbwegs
vernünftige Immobilienpreise im Sinne von
Eigentum als auch halbwegs vernünftige
Mietpreise haben, die Städte sind, die den
mit Abstand größten Anteil an öffentlichem
Eigentum von Wohnungen haben, um preisdämpfend zu agieren. Es wird sichergestellt,
dass all diese Wohnungen denen zugutekommen, die sie wirklich brauchen.
Vor allem im leistbaren Segment gibt es
mehr als genug Personen in unserer Stadt,
die Bedarf an einer Mietwohnung hätten.
Diesen ist es wert, einen höheren Mietzins
zu zahlen, wenn sie nachhaltig in einer
Mietwohnung wohnen, in der sie bleiben
können. Es gibt heutzutage in unserer Stadt
keine realistischen Finanzierungsmaßnahmen mehr für Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen.
Zur Diskussion zu den rechtlichen Rahmenbedingungen darf ich darüber informieren,
dass man das schon mit wesentlich strikteren gesetzlichen Vorgaben probiert hat. Das
ist das geförderte Eigentum im engeren
Sinne. Es gibt zum geförderten Eigentum
landesgesetzliche und bundesgesetzliche
Einschränkungen. Die KollegInnen der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, wissen genau, welche Wohnungen damals feierlich