Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.72
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- 501 -
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Vp. 1/363000778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
21.3
IV 6051/2020
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der erfolgten Fenstersanierung am Gebäude
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 20.220,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
über die Bedeckung durch die Vp.
1/363000-778200 - Altstadterhaltung und
Ortsbildpflege.
21.4
IV 7143/2020
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Immobilien Anlagen GmbH hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen, wie die Herstellung
der Fassade, die Ausführung von Fenstern,
Türen und Schiebeläden in Lärchenholz sowie die Restaurierung des Marienbildes
am Gebäude Kirschentalgasse 30 mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 32.670,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 16.07.2020
21.5
IV 7258/2020
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Bauberechtigte,
, hinsichtlich der erfolgten Fenstersanierung am Gebäude in
der
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 21.670,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
21.6
IV 8358/2020
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Sanierung der
Kastenfenster am Gebäude
mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 11.070,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
21.7
IV 8489/2020
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Raiffeisen Realitäten Betreuung Tirol GmbH hinsichtlich der Generalsanierung des Gebäudes Seilergasse 9 mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 52.560,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Vp. 1/363000778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.