Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.75
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für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen und der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, rechtens war.
Darauf gab es von uns allen Stimmenthaltung, da ich immer noch der Meinung bin,
dass hier gewisse Dinge nicht richtig ablaufen. Auf einem Deckblatt der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, steht der
Antragsteller, die Antragssumme, der Subventionsvorschlag und dann gibt es eine
Spalte "Begründung". In dieser stehen die
Aufgaben, Vorhaben im Interesse der Stadt
Innsbruck im Stadtgebiet, angemessene Eigenleistung usw. Überall kommt danach ein
Haken.
Ich möchte anfügen, dass uns als Gemeinderäte der Stadt Innsbruck gemäß dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), § 13 Abs. 5, Akteneinsicht zusteht. So ein Subventionsantrag ist ein Formular mit vier Seiten. Auf der ersten Seite
stehen personenbezogene Daten. Ich habe
eingefordert, dass ich das sehen möchte,
da ich der Meinung bin, dass mir das als
Gemeinderat der Stadt Innsbruck gemäß
§ 13 Abs. 5 zusteht.
Diese Formulare sind meistens einheitlich.
Sie fangen an mit dem Punkt 1., beantragte
Förderung, dann kommt die Kurzfassung
des Tätigkeitsbereiches. Dann käme für
mich als Gemeinderat, da ich es ja entweder ablehne oder beschließe, weil es ja hier
um Steuergelder geht, der Antragsteller und
der Name des Vereines. Das muss angegeben werden. Dann steht da noch die Vereinsregisternummer und der Verantwortliche, der die Subvention im Namen des Vereines beantragt.
Diese Punkte sind mir entzogen worden. Ich
brauche aber gewisse Informationen. Ich
muss z. B die Vereinsregisternummer wissen, da ich nachsehen möchte, ob der Verein unter dem Namen in der Stadt Innsbruck
gemeldet ist und wo er seine Adresse hat.
Weiters kann ich mit dieser Nummer im Vereinsregister nachsehen, wann der Verein
gegründet wurde, wer Obmann, ObmannStellvertreter, Kassier, Kassier-Stellvertreter
ist. Die Statuten sind auch angeführt und
auch wer für diesen Verein zeichnungsberechtigt ist.
Ich habe schon erlebt, dass bei Subventionsanträgen Personen unterzeichnet haben, deren Funktion im Vereinsregister gar
GR-Sitzung 16.07.2020
nicht angegeben wurde. Hier bin ich der
Meinung, dass solche Personen gar nicht
zeichnungsberechtigt sind. Das geht ja
schon wegen der Haftung über diese
Summe aufgrund der Subventionsordnung
nicht.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
ist dann nicht auf mein Recht auf Akteneinsicht als Gemeinderat der Stadt Innsbruck
eingegangen. Ich trat mit Dr.in Bock-Kasseroller und Dr.in Maier, Datenschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck, in Verbindung.
Diese hat die Vorgangsweise des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen gutgeheißen, jedoch ohne auf
den § 13 IStR einzugehen.
Jetzt sind wir mittlerweile so weit, dass der
Bürgermeister in einer der letzten Sitzungen
des Gemeinderates der Stadt Innsbruck
dem Magistratsdirektor den Auftrag erteilte,
sich die Subventionsordnung und auch die
Formulare noch einmal anzusehen. Ich
wurde dann von der Mag.-Abt. I, Präsidialund Rechtsangelegenheiten, angerufen,
dass mir gewisse Informationen, wie z. B
die Vereinsregisternummer und die antragstellende Person, schon zur Einsicht zur
Verfügung stehen müssen.
Das größte Stück war dann, dass es im
Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen einen Antrag vom ElternKind-Treff gab, in dem alles top geheim und
top secret war. Bei der Akteneinsicht für die
folgende Sitzung des Gemeinderates sehe
ich, dass der gleiche Antrag dem Ausschuss für Bildung, Gesellschaft und Diversität vorlag - und alle Daten waren offengelegt. Da dachte ich mir, dass das ja wohl
nicht sein kann. In einem Ausschuss werden alle personenbezogenen Daten einbehalten und dem anderen Ausschuss liegt alles offen vor?
Ich habe morgen im Büro des Magistratsdirektors, Dr.in Schwaighofer, einen Termin für
ein Telefongespräch bekommen. Diese Mitarbeiterin ist mit der Formulargestaltung beauftragt. Ich werde einen Termin vereinbaren, um zu besprechen, dass für alle Ausschüsse, die mit Subventionen befasst sind,
ein einheitliches Formular erstellt wird.
Dann kann jeder Gemeinderat nachsehen,
wer den Antrag stellt, ob er antragstellungsberechtigt ist und wer den Antrag abzeichnet. Das waren meine Ausführungen und