Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.77

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 506 -

dient dazu, Ihnen ein Lagebild darüber zu
geben, wie sich die Finanzen der Stadt
Innsbruck durch die wirtschaftlichen Verwerfungen infolge der COVID-19-Pandemie
entwickeln.
Wie jeder Voranschlag beinhaltet natürlich
auch ein Nachtragsvoranschlag Planungen.
Planen ist bekanntlich ziemlich schwierig,
vor allem, wenn es um die Zukunft geht.
Das, was ich Ihnen nun als Zahlenwerk präsentieren werde, ist einerseits das Ergebnis
des bisherigen Haushaltsvollzugs und andererseits die adaptierte Planungserwartung
über unsere Einnahmen und Ausgaben. Die
Einnahmen sind stark reduziert und es gibt
teilweise mehr und weniger Ausgaben. Dies
aufgrund der wirtschaftlichen Verwerfungen.
Eingebettet ist dieser Budgetnachtrag in die
allgemeine Wirtschaftsprognostik. Es gibt
sowohl vom Städtebund, dem Zentrum für
Verwaltungsforschung (KDZ), von der Österreichischen Nationalbank (OeNB), vom
Fiskalrat Austria, dem Österreichischen
Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO),
dem Institut für Höhere Studien (IHS) und
der Europäischen Kommission eine Vielzahl
an Wirtschaftsprognosen, die für uns insbesondere bei unserer Einnahmensituation
von großer Bedeutung waren.
Das jetzige einhellig akzeptierte Szenario,
das mit Juni 2020 von der OeNB noch einmal aktualisiert wurde, geht davon aus,
dass die Wirtschaftserholung bereits im
zweiten Halbjahr 2020 einsetzen wird. Gesamtvolkswirtschaftlich wird es aber bis
Ende 2022 brauchen, bis wir wieder das ursprüngliche Niveau von vor der Krise haben. Das ist wirklich ein Krisenszenario.
Die U-förmige Kurve, die sich bis
Ende 2020 bis zu einer gesamtwirtschaftlichen Erholung zieht, hat allerdings zwei Axiome, die gar nicht so ohne sind. Das wird
nämlich nur dann passieren, wenn es keine
zweite flächendeckende COVID-19-Welle
mehr gibt und - so die Prognose der OeNB wenn es Mitte nächsten Jahres eine sogenannte medizinische Lösung für diese Pandemie gibt.
Daher darf ich gleich im Vorhinein warnen,
dass das, was wir jetzt präsentieren oder
vorstellen, natürlich nur funktionieren kann,
wenn sich die gesamtwirtschaftliche Lage

GR-Sitzung 16.07.2020

nicht entscheidend ändert. Das ist die Planungsunsicherheit, auf die ich am Anfang
gleich hinweisen muss.
Gehen wir nun ins Detail. Im Erläuterungsbericht verweisen wir auf die wesentlichsten
Änderungen. In Summe wurde dieses
Nachtragsbudget von unten nach oben geplant. Das heißt, dass es keine Planung von
uns in der Finanzdirektion, sondern einerseits eine ExpertInnenplanung auf Basis
sämtlicher anordnungsberechtigter Personen ist. Andererseits haben wir Szenarien
und Prognosen eingebaut, insbesondere
was die Einnahmen betrifft. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt die mir bekannte bestmögliche Schätzung der Entwicklung.
In diesem Voranschlag wurden auch Dinge
eingebaut, bei denen sich gezeigt hat, dass
die ursprüngliche budgetäre Bedeckung
nicht adäquat war oder sich verändert. Somit hat dieser Nachtragshaushalt auch Elemente eines Nachtragskredits. Ich werde
aber noch einmal separat ausführen, welche Elemente aufgrund der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen passieren und welche
Elemente normale Korrekturen des Budgetvoranschlags sind.
Bevor ich weiterrede, möchte ich noch kurz
die Rechtsquellen erläutern. Wir haben im
Haushaltsrecht im Wesentlichen drei Paragraphen, die für uns wichtig sind. Es ist der
§ 54 IStR, nach dem wir einen Voranschlag
und somit auch einen Nachtragsvoranschlag ausgeglichen aufsetzen müssen.
Wie wir wissen, ist seit 01.01.2020 die
Rechnungslegung der Stadt Innsbruck auf
eine öffentliche doppelte Buchführung umgestellt worden. Es stellt sich nun die Frage,
was ein ausgeglichener Haushalt ist.
Wir haben zwei Haushalte. Einen Finanzierungshaushalt, das ist das Bargeld, die
Cash-Flow-Rechnung, würde ein Kaufmann
sagen. Die andere Seite ist der Ergebnishaushalt. Das entspricht ungefähr einer Gewinn- und Verlustrechnung in der doppelten
Buchführung, wie es normale Unternehmen
in Österreich praktizieren. Darin sind Abschreibungen, Rückstellungsbewegungen
und andere Themen enthalten, die nichts
mit Bargeld zu tun haben. Laut unserem
Haushaltsrecht haben wir die Bestimmung,
dass ein Haushalt im Finanzierungshaushalt
ausgeglichen sein muss.