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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.78

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Ausgeglichen ist es und das ist definiert,
wenn die laufenden Einnahmen, abzüglich
dm laufenden Ausgaben, abzüglich den geplanten Tilgungen, also die geplanten Darlehensrückzahlungen, mindestens null ist und
nicht negativ. Diese Kennzahl nennt man
freie Finanzspitze. Das ist ein Wort, das
sehr oft in Diskussionen verwendet wird.
Die freie Finanzspitze in der Stadt Innsbruck
muss positiv sein. Das ist die erste Regel.

schon darauf vorbereiten, dass auch im
besten Szenario, also wenn der Wirtschaftsaufschwung im zweiten Halbjahr sehr rasant
passiert, sozusagen wenn die Wintersaison
gerettet ist, eine Sommersaison noch besteht, die Reisebeschränkungen fallen, die
Warenströme fließen, es im Jahr 2021 ein
Kraftakt sein wird, einen ausgeglichenen Finanzierungshaushalt zustande zu bringen.
Das sind die Folgewirkungen dieser Krise.

Ich darf vorwegnehmen, dass ja, auch in
dieser Krise mit noch nie dagewesenen Einbrüchen bei unseren Ertragsanteilen in unserer Kommunalsteuer, wir eine positive
freie Finanzspitze schaffen. Mit Ach und
Krach, aber wir schaffen sie.

Ich gehe nun zum Erläuterungsbericht zum
Entwurf des Nachtragsvoranschlags. Meine
KollegInnen der Mag.-Abt. IV, Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, haben versucht, diesen in einer möglichst verständlichen Sprache zu erstellen. Sie haben
exemplarisch die wesentlichsten Änderungen zum ursprünglichen Voranschlag dargestellt, aber nicht alle. Wir haben weit über
250 einzelne Konten, auf denen es Änderungen zum Voranschlag gibt. Es wurden
nicht alle Details angeführt, die sehen Sie
dann im gebundenen Buch oder im PDF.
Sie haben versucht, die wesentlichen Bewegungen darzustellen. Der Bericht ist nach
Einzahlung und Auszahlung der operativen
Gebarung gegliedert, das heißt also der laufende Cash-Flow nach Investitionen und Finanzierungen.

Das Zweite ist der Ergebnishaushalt, in dem
auch die unbaren Effekte enthalten sind und
der Ressourcenverbrauch gezeigt wird. Es
steht in unserem Haushaltsrecht, dass der
Ergebnishaushalt möglichst auszugleichen
und unser Nettovermögen mittelfristig zu erhalten ist. Wenn wir in einem, zwei oder drei
Jahren negative Ergebnishaushalte haben,
also einen nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt, ist das insofern nicht schlimm,
wenn wir mittelfristig sicherstellen, dass es
in Summe doch einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt geben wird.
Bei dem Voranschlag in diesem Jahr ist der
Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen. Das
heißt, es ist ein Auftrag für die Zukunft, dass
wir mittelfristig nachweisen müssen, dass
wir diesen Haushalt sanieren, wenn der
Wirtschaftsaufschwung so kommt, sich unsere Einnahmensituation erholt, die Strukturreformen und die Dinge, die wir sonst
noch so vorhaben, im Griff haben.
Ich darf noch erwähnen, dass wir intern
Szenarien gerechnet haben, also ein wenig
vorgerechnet haben. Ein Budget für ein Jahr
ist keine Kunst, sondern die Kunst ist, welche Auswirkungen es in der mittelfristigen
Planung hat. Diese gewinnt übrigens zunehmend an politischer Bindungswirkung. Deswegen wird sie auch im Budgetierungsprozess für das Jahr 2021 eine bedeutend größere Rolle spielen als in der Vergangenheit.
Ich habe mir erlaubt, anhand der Hauptszenarien der OeNB hochzurechnen, aber auch
schlechtere und bessere Szenarien zu errechnen. Alle Szenarien zeigen, dass das
wirkliche Problem das Jahr 2021 für uns als
Stadt Innsbruck wird. Ich darf Sie jetzt
GR-Sitzung 16.07.2020

Vorab finden Sie im Erläuterungsbericht die
Regel, warum wir einen Nachtragsvoranschlag erstellen. Das ist der § 61 IStR. Es
zeigt sich hier, dass wir auch mit Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten in der jetzigen
Situation nicht den Ausgleich zwischen Mittelaufwendungen und Mittelaufbringungen
schaffen.
Der zweite Punkt ist, dass zusätzlich noch
erhebliche Mittelverwendungen dazugekommen sind, die im ursprünglichen Voranschlag nicht bedeckt waren. Aus beiden
Gründen heraus ist ein Nachtrag notwendig.
Wenn wir uns die Einzahlungen ansehen,
weise ich darauf hin, dass ich in meiner
Rede auf den Finanzierungsvoranschlag,
also die Seite drei des Erläuterungsberichts
zum Entwurf des Nachtragsvoranschlages
der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanz- bzw. Wirtschaftsjahr 2020, Zahlungsstromrechnung, verweise, wenn ich es nicht
anders sage.
Wenn man die Summe der Einzahlungen
der operativen Gebarung ansieht, ergeben
die Veränderungen ein Minus von mehr als