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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.92

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- 521 -

sinnen im Ausschuss nicht hatte. Die amtsführende zuständige Stadträtin erklärt dann,
warum das keinen Sinn macht, und deshalb
ist das eine zulässige Meldung zur GOGR,
die damit zu akzeptieren war. Wir gehen in
der Tagesordnung weiter. Es kann gerne
eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden. (Unruhe im Saal)
29.2

Nachweis nun vorhanden ist oder nicht. Ich
gehe aber davon aus, dass der Nachweis in
der Zwischenzeit eingelangt ist.
Das muss etwas sein, was zum Zeitpunkt
des Einlangens des Formulars darauf vermerkt worden ist. Die Protokollführung
möchte ich bitten anzuführen, hier besonders darauf zu achten. Ich kann es jetzt leider nicht beantworten.

Bereich "Kinder- und Jugend"

29.2.2 Freies Radio Innsbruck, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Freies Radio Innsbruck (Freirad 105,9) wird
für das Jahresprogramm eine Subvention
von € 3.000,-- genehmigt.

Zu Punkt 29.2:
Bereich "Kinder und Jugend"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft und Diversität für
den Bereich "Kinder und Jugend" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.

Zu Punkt 25.:
Subventionsakten, Vollständigkeit
GR Kunst: Ich habe zu den Anträgen Eltern-Kindern-Treff, Jugendheim der Pfarre
Saggen und Pfarre Maria am Gestade eine
Frage an StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Bei allen dreien wurde etwas mit Bleistift dazugeschrieben, allerdings weiß ich nicht, von
wem: 2019 - € 6.000,-- - Nachweis fehlt.
Wenn das tatsächlich so ist, dass hier der
Nachweis der Subvention vom Jahr 2019
fehlt, dürften die nunmehrigen Subventionen nicht ausbezahlt werden. In der Subventionsordnung steht, dass eine Auszahlung einer Subvention nur erfolgt, wenn der
Nachweis der über die Verwendung der alten erbracht worden ist.
Wir von der FPÖ stimmen diesen Anträgen
aber jetzt zu, da die Personen nicht darunter leiden sollen und sonst das Geld nicht
ausbezahlt bekommen. Ich bitte aber darum, vor der Auszahlung noch einmal zu
überprüfen, ob die Nachweise aus dem
Jahr 2019 für diese drei Subventionsanträge eingetroffen sind oder nicht.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn etwas mit
Bleistift dazugeschrieben wurde, ist das ein
Vermerk der MitarbeiterInnen zum Stand,
an dem das Ansuchen eingegangen ist. Es
wird angeführt, wie viel im vergangenen
Jahr ausbezahlt wurde. Ich danke aber für
den Hinweis. Ich kann nicht sagen, ob der
GR-Sitzung 16.07.2020

29.3

Bereich "SeniorInnenstuben"

29.3.28 Tiroler Seniorenbund, Hoangartstube & Servicestelle, Adamgasse
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TSB, 1 Stimme; gegen ALI, 1 Stimme):
Dem Tiroler Seniorenbund wird für die Hoangartstube & Servicestelle Adamgasse
eine Subvention in Höhe von € 6.767,14 genehmigt.
29.3.29 Tiroler Seniorenbund, Hoangartstube Langstraße
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TSB, 1 Stimme; gegen ALI, 1 Stimme):
Dem Tiroler Seniorenbund wird für die Hoangartstube Langstraße eine Subvention in
Höhe von € 4.481,89 genehmigt.
29.3.30 Tiroler Seniorenbund, Hoangartstube Olympisches Dorf, Schützenstraße 60
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TSB, 1 Stimme; gegen ALI, 1 Stimme):
Dem Tiroler Seniorenbund wird für die Hoangartstube Olympisches Dorf eine Subvention in Höhe von € 3.230,26 genehmigt.