Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.98

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- 527 -

lässt mich fassungslos zurück und ich lasse
das so im Raum stehen.
Zu den € 42.500,-- habe ich eine schlechte
Nachricht für alle, die glauben, dass das
schon alles an Subventionen wäre. Das
Treibhaus hat einen Dreijahresvertrag mit
der Stadt Innsbruck. Das ist ein jährlich
gleich hoher Zuschuss, der für Investitionen
in die Infrastruktur ausgemacht wurde.
Diese Subvention wird für den in die Jahre
gekommenen, stark benutzten und abgenutzten Treibhausturm verwendet, an dem
immer etwas für den Komfort und die Sicherheit der BesucherInnen zu machen ist.
Dafür sind diese € 42.500,-- da, die wir nun
hoffentlich beschließen werden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Mag.a Lutz; gegen FPÖ und ALI,
9 Stimmen):
Der Antrag des Kulturausschusses vom
01.07.2020 (Seite 523) wird angenommen.
Zu Punkt 30:
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
Bgm. Willi unterbricht um 18:45 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
19:15 Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 02.07.2020:

GR-Sitzung 16.07.2020

33.

Maglbk/32171/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B16, Dreiheiligen, Bereich zwischen Dreiheiligenstraße,
Zeughausgasse und Ing.-EtzelStraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH-B4, Nr. DH-B4/1
und Nr. DH-B14), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kurz und GR Kunst, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ und GR Lechleitner, 2 Stimmen;
gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B16, Dreiheiligen, Bereich zwischen
Dreiheiligenstraße, Zeughausgasse und
Ing.-Etzel-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH-B4, Nr. DH-B4/1 und
Nr. DH-B14), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
34.

Maglbk/32583/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B15, Dreiheiligen, Bereich Kapuzinergasse 43
bis 45 (als Änderung des Bebauungsplanes und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. DH-B11),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Mag. Krackl),
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B15, Dreiheiligen, Bereich
Kapuzinergasse 43 bis 45 (als Änderung
des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B11), gemäß