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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.106

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- 535 -

Beschluss (einstimmig):

38.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F31, Hötting, Bereich Höhenstraße 21, 36 und 36b
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HÖ-F1 und
Nr. HU-F6), gemäß § 36
TROG 2016

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B48, Innenstadt, Bereich zwischen
Kaiserjägerstraße 4 und Universitätsstraße 19 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.

Maglbk/32568/SP-FW-HÖ/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

37.

Maglbk/32568/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HÖOE2.2, Hötting, Bereich Höhenstraße 21, 36 und 36b (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO 2.0}),
gemäß § 32 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HÖ-OE2.2, Hötting, Bereich Höhenstraße 21, 36 und 36b (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO 2.0}), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.

GR-Sitzung 16.07.2020

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F31, Hötting, Bereich
Höhenstraße 21, 36 und 36b (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. HÖ-F1 und
Nr. HU-F6), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
39.

Maglbk/32652/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F32, Hötting, Bereich westlich Höhenstraße 3 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: