Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.127
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48.18 GfGR/203/2020
Casinos Austria AG, Aufkündigung der Zahlungen der Stadt
Innsbruck für die Fremdenverkehrsförderung (GR Depaoli)
GR Depaoli: Wir haben vernommen, dass
damals mit der Casinos Austria AG ein Vertrag ohne Endlaufzeit abgeschlossen
wurde. Das heißt, er hat noch bis Ende des
Jahres 2051 Gültigkeit.
Unser Anliegen ist es nun, dass Herr Bürgermeister mit der Casinos Austria AG
spricht, ob ein Vergleich möglich ist, auch
wenn wir rechtlich nicht viel in der Hand haben. Damit können wir vielleicht verhindern,
noch die nächsten 30 Jahre insgesamt
mehr als € 300.000,-- bezahlen zu müssen.
Wenn die Casinos Austria AG nicht mit sich
reden lässt, dann war es auf alle Fälle den
Versuch wert. Wenn wir gar nichts machen,
wissen wir von Haus aus, dass wir die
nächsten 30 Jahre bezahlen müssen.
Ich ersuche,
den beiliegenden Antrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, GERECHT und ALI, 4 Stimmen):
Die von GR Depaoli beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
der FPÖ, 8 Stimmen; gegen NEOS, GERECHT und ALI, 4 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2020 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
48.19 GfGR/204/2020
Stadt Innsbruck, Zurverfügungstellung eines Gutscheins pro
Haushalt zwecks Förderung der
Gastronomie, erneute Einbringung (GR Depaoli)
GR Depaoli: Mittlerweile ist auch die Stadt
Graz zur Auffassung gekommen, dass Gutscheine eine Möglichkeit wären, die WirtGR-Sitzung 16.07.2020
schaft und die Gastronomie ein wenig anzukurbeln. FD Mag. Müller hat heute in seinen
Ausführungen erwähnt, dass ein Teil des
Geldes, das heute beschlossen wurde,
auch dafür ausgegeben werden könnte,
wenn ich das richtig gedeutet habe.
Ich glaube, wenn man den Haushalten - wie
in den Städten Wien und Graz - einen entsprechenden, zeitlich begrenzten Gutschein
zur Verfügung stellt, dass das Geld dann
über die Kommunalsteuer zurückfließt bzw.
der eine oder andere Betrieb eine Belebung
erfährt.
Ich ersuche,
den beiliegenden Antrag dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ,
FRITZ und GERECHT, 14 Stimmen):
Die von GR Depaoli beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ,
FRITZ und GERECHT, 14 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2020 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
48.20 GfGR/205/2020
Kaufhaus Tyrol, Bereitstellung
von Standaschenbechern
(GR Mayer)
GR Mayer: Es gibt dazu mittlerweile eine
E-Mail von Herrn Bürgermeister. Für mich
ist der Zweck des Antrags damit erledigt.
Der von GR Mayer in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2020 eingebrachte
Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen, weil er als überholt gilt.