Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.231
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allfälligen Architekturwettbewerbes sowie das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergaben extern überwacht werden. Insbesondere sind
von der begleitenden Kontrolle die Unterlagen zur Projektentwicklung
und der Kostenrahmen zu überprüfen und eine Stellungnahme als tragfähige Entscheidungsgrundlage für das zuständige politische Gremium
auszuarbeiten.
4. Zur Vollziehung der Punkte 1 bis 3 ist im Stadtmagistrat Innsbruck ein
"Beirat für Großprojekte" einzurichten. Dieser Beirat ist bei Projekten
ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von € 1 Mio. vor der Beschlussfassung zwingend zu konsultieren. Der Beirat ist für die Beauftragung und Überwachung der Arbeit der begleitenden Kontrolle zuständig. Zudem gibt er Empfehlungen für den Projektablauf (z. B. Leistungsbild der begleitenden Kontrolle, Delegierung der Projektsteuerung, Form des Wettbewerbsverfahren, Ausschreibungsmethode) ab.
Bei Projekten unterhalb des in Punkt 1 festgesetzten Schwellenwertes
kann der Beirat eine begleitende Kontrolle vorschlagen, sofern es die
Komplexität eines Projektes erfordert.
5. Zur Qualitätssicherung des operativen Projektcontrollings sind von jenen Beteiligungsgesellschaften mit städtischer unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligung, die regelmäßig größere Projekte durchführen (das sind die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG samt Tochtergesellschaften, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH, Tiroler Flughafenbetriebs GmbH, Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH, Congress und Messe Innsbruck
GmbH, Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, Innsbrucker Immobilien Service GmbH sowie die Innsbrucker Stadtbau GmbH), die Verbesserungsvorschläge des Bundesrechnungshofes nach dem 2018 erschienenen Leitfaden "Management von öffentlichen Bauprojekten" zu
implementieren. Bei der Umsetzung ist eine ökonomische Vorgehensweise zu wählen und auf eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation zu
achten. Herr Bürgermeister wird ermächtigt, über die jeweiligen Geschäftsführungen auf die Umsetzung dieser Verbesserungsvorschläge
hinzuwirken. Die aufgezählten Beteiligungsgesellschaften haben der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, sowie
den Aufsichtsräten über die getroffenen Maßnahmen zu berichten."
Dieser Gemeinderatsbeschluss ist die Grundlage für den "Beirat für Großprojekte“. Über das Auswahlverfahren hat der Gemeinderat nichts Näheres festgelegt. Der Gemeinderatsauftrag lautet: "Zur Vollziehung der
Punkte 1 bis 3 ist im Stadtmagistrat Innsbruck ein "Beirat für Großprojekte"
einzurichten. Dieser Beirat ist bei Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von € 1 Mio. vor der Beschlussfassung zwingend zu konsultieren."
Es obliegt somit dem Stadtmagistrat, geeignete Personen zu suchen.
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