Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.238

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(zu Punkt 51.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 06.07.2020

Innstraße/St. Nikolaus, Kosten für Gehwegverbreiterung; Zahl GfGR/179/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 25.06.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.06.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Hiermit erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck folgende Anfrage bezüglich
Kosten Gehwegverbreiterung St. Nikolaus an den Bürgermeister zu stellen.
Begründung: Die provisorische Gehwegverbreiterung Innstraße hat im Stadtteil St. Nikolaus-Mariahilf für viel Unmut gesorgt, zumal selbige überraschend und plötzlich umgesetzt wurde und nicht
einmal der Gemeinderat darüber im Vorfeld informiert wurde. (Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität)
Wie man den Medienberichten entnehmen kann, ist eine dauernde Gehwegverbreiterung – im
Volksmund mittlerweile "Koatlackn-Boulevard" genannt – geplant, deren Umsetzung mit hohen
Kosten verbunden ist.
Da bereits seit 2014 ein Bürgerbeteiligungsprozess laut Medienberichten sich unter anderem mit
der Planung befasst und auch die zuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl diesbezügliche
Planungen bereits in Auftrag gegeben hat, muss man davon ausgehen, dass zumindest eine Kostenschätzung für eine dauernde Gehwegverbreiterung vorliegt.
Frage 1:

Wie hoch waren und sind die Kosten für die provisorische Gehwegverbreiterung?
(Bitte um detaillierte Kostenaufstellung)

Antwort:

Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb:

€ 8.037,32

Fa. PORR (Bodenmarkierungen):

€ 2.687,20

Mag.-Abt. III, Grünanlagen:

€ 1.184,54

Die angeführten Kosten verstehen sich netto.