Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.248
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€ 714.000,-- und für Fliesenlegerarbeiten von rund € 248.000,-- auf rund € 753.000,--. Aufgrund dieser wesentlichen Vertragsänderungen hätten die Aufträge neu ausgeschrieben
werden müssen.
Die Baumeisterarbeiten waren mit € 12,63 Mio. die größte Auftragsvergabe. Dabei führte
die IIG weder eine Prüfung der Gleichwertigkeit der Angebote noch eine vertiefte Angebotsprüfung gemäß Bundesvergabegesetz durch. Sie nahm sich damit die Möglichkeit,
spekulative Preise aufzuklären.
Bei den Baustellengemeinkosten gab es eine Mehrkostenforderung von ca. € 307.000,--.
Die IIG erwog weder bei der Prüfung und Beauftragung dieser Mehrkostenforderung noch
bei der Schlussrechnung eine Schadloshaltung aus einer allfälligen Verletzung der Warnpflicht.
Die IIG vergab die Gewerke Heizung-Kälte-Sanitär und Lüftungstechnik getrennt an einen
Auftragnehmer mit einer Auftragssumme von € 2,97 Mio. und € 2,27 Mio. Nach der Beauftragung vereinbarte sie entgegen den Vorgaben der Ausschreibungen und der Bauverträge eine Pauschalabrechnung. Ein Vergleich der ausgeführten Leistungen mit den beauftragten Leistungen war dadurch weder dem Inhalt noch der Menge nach möglich. Auch
beim Gewerk Elektroinstallation mit einer Auftragssumme von € 2,48 Mio. stimmte die IIG
entgegen dem Bauvertrag einer Pauschalabrechnung zu. Die Schlussrechnung lag mit
€ 3 Mio. um 21 % über der Auftragssumme.
Es fehlten Vorgaben für Kosten- und Terminplanung bzw. -Verfolgung sowie Details zur
Kontrolle. Konkret führte die IIG weder bei den Terminen noch bei den Kosten Stichtagsbetrachtungen mit Soll-, Ist- und Prognose-Vergleichen durch. Das Vier-Augen-Prinzip
funktionierte nicht. So erfolgten etwa Mehrkostenbeauftragungen von Baumeisterarbeiten
in Höhe von knapp € 1 Mio. nur durch einen Mitarbeiter der IIG. Eine Information der Vorgesetzten unterblieb ebenso wie die Auftragsschreiben. Das Vier-Augen-Prinzip war somit
nicht umgesetzt.
Vor dem Abbruch der alten Stadtsäle beauftragte die IIG nur eine Voruntersuchung zum
statischen Risiko. Eine laut ÖNORM vorgeschriebene Schad- und Störstofferkundung unterblieb. Dadurch missachtete die IIG die fachspezifische ÖNORM sowie die abfallwirtschaftlichen Bestimmungen.
Die IIG verabsäumte es, wesentliche Qualitätsprüfungen hinsichtlich der Betonqualität vom
Auftragnehmer einzufordern und die Gleichwertigkeit der Dämmplatten zu überprüfen. Es
fehlte daher der Nachweis, ob der eingebaute Beton den normgemäßen Vorgaben entspricht.
Das Gebäude entsprach hinsichtlich Barrierefreiheit weder den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik der Tiroler Bauordnung (TBO) noch einem zuvor eigens
erstellten Gutachten. Nach Abschluss der Bauarbeiten in den Jahren 2016 bis 2018 stellten
Behinderten-Interessenvertretungen Mängel fest. Dennoch erteilte die Stadt im Oktober
2018 die Benützungsbewilligung Barrierefreiheit. Noch 2019 gab es Mängel bei Handläufen, beim Leitsystem, bei Türen und Beschriftungen.
In Sachen Brandschutz beauftragte die IIG im Juni 2015 ein Gutachten. Dieses enthielt
Regelungen zum organisatorischen, baulichen und anlagetechnischen Brandschutz. Ein
überarbeitetes Gutachten vom April 2018 wies gegenüber dem ursprünglichen Gutachten
auf 23 Änderungen hin, etwa auf die Überschreitung einer Fluchtweglänge von 40 Meter
um rund vier Meter. Dem Endabnahmebericht zum baulichen Brandschutz lag allerdings
das Gutachten von 2015 zugrunde und nicht die aktuelle Version von 2018.
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