Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.286
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(zu Punkt 53.9)
Stadtmagistrat Innsbruck
1
eingelangt am
nimm
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien -Stra ß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes -innsbruck. at
E- Mail: office@ gerechtes-innsbruck. at
B ürgermeister Georg Willi
im Haus
Innsbruck, am 15. Juli 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließ en
Der Bürgermeister wird beauftragt dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck bis zum
30. April 2021 ein Gesamt- Verkehrskonzept der Innsbrucker Stadtregierung vorzulegen, welches alle Verkehrteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gerecht behandelt, und bis zum Ende der Wahlperiode 2024 umgesetzt wird
bzw. in Umsetzung ist.
Begründung:
Obwohl bereits seit Jahren überf ä llig, gibt es f ür Innsbruck kein Gesamt Verkehrskonzept, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
gleicherma ß en gerecht behandelt. Es gibt kein Gesamt-Verkehrskonzept, dass
den Anrainern und Wirtschaftstreibenden Planungssicherheit gibt. Stattdessen
werden in Nacht und Nebelaktionen Gehwegverbeiterungen provisorisch umgesetzt, gebührenpflichtige Kurzparkzonen ohne Notwendigkeit eingef ührt,
und Parkplätze vernichtet. Es werden, wenn überhaupt, Radwege gebaut, die
pl ötzlich, wie am Innrain, mitten auf der Fahrbahn enden, und somit f ür Rad fahrer selbst gef ä hrlich sind. Einen richtiges Konzept f ür die Neuerrichtung von
Radwegen gibt es nicht. Die Ampelschaltungen sind teils chaotisch, und tragen
wesentlich zur Erhöhung des Verkehrschaos in Innsbruck bei.
Das Liniennetz der IVB deckt immer noch nicht groß e Teile des Stadtgebietes ab
(Teile Pradl, Wilten, Gramart usw ), sodass auch hier kein wirkliches Konzept
erkennbar ist. Fußübergä nge sind aufgrund von kurzen Ampelschaltungen be-